Grüne wollen Scoring zur Bonitätsprüfung einschränken

Eine Gesetzesvorschlag von den Grünen: Um die Kreditwürdigkeit von Kunden einzuschätzen, sollen Auskunfteien keine Adressen, Daten aus sozialen Netzwerken und Internetforen oder Angaben zur Staatsangehörigkeit mehr nutzen dürfen.

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Schufa

(Bild: dpa, Jens Kalaene)

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Die Bundestagsfraktion der Grünen will es Scoring-Anbietern wie der Schufa oder Arvato Infoscore erschweren, Verbraucher vor Geschäftsabschlüssen weitgehend zu durchleuchten. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, mit dem das Bundesdatenschutzgesetz geändert werden soll. Um zur Bonitätsprüfung einen Wahrscheinlichkeitswert zu berechnen, dürften demnach Dienstleister nicht mehr Adressen, Daten aus sozialen Netzwerken wie Facebook und Internetforen sowie Angaben zur Staatsangehörigkeit, zum Geschlecht oder zu einer möglichen Behinderung verwenden.

Insbesondere das Geo-Scoring mithilfe von Wohnortdaten ist seit langem umstritten. Auch die anderen angeführten Informationskategorien halten die Grünen für "nicht bonitätsrelevant oder diskriminierungsgeeignet". Sie wollen zudem für mehr Transparenz rund um Score-Werte sorgen. So sollen Auskunfteien verpflichtet werden, einmal pro Jahr die Verbraucher von sich aus und kostenlos über die von ihnen gesammelten Daten zu informieren. Bisher muss man dazu einen Antrag stellen. Die Anbieter sollen zudem zur Auskunft verpflichtet werden, welche Einzeldaten sie verwenden, wie sie diese gewichten, welche Vergleichsgruppen sie einsetzen und wie sie diese betroffenen Personen zuordnen. Bei derlei Informationen handle es sich nicht um Geschäftsgeheimnisse.

Ferner drängt die Oppositionsfraktion auf eine stärkere Kontrolle der Aufsichtsbehörden: Der Gesetzentwurf sieht eine jährliche Überprüfung von Auskunfteien vor. Mit dem Vorstoß für ein "Scoring-Änderungsgesetz" wollen die Grünen auch die Bundesregierung zum Jagen tragen, nachdem diese Ende vergangenen Jahres einen klareren Rechtsrahmen für die Schufa und ähnliche Anbieter für erforderlich hielt. Zuvor hatte ein Gutachten ergeben, dass Scoring Verbraucherrechte teils massiv beeinträchtige und die erste Datenschutznovelle vor sechs Jahren noch nicht das Gelbe vom Ei gewesen sei. Über das konkrete Vorgehen sind sich Justiz- und Innenministerium aber noch uneins. (axk)