Verbraucherschützer bereiten sich auf Datenschutzklagen vor

Verbraucherverbände sollen künftig nicht nur wie bisher gegen fragwürdige AGB, sondern auch gegen Datenschutzverstöße vorgehen dürfen. Dem vzbv geht es dabei vor allem um Grundsatzfragen wie den Schutz von Minderjährigen und das umstrittene Scoring.

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Verbraucherschützer bereiten sich auf Datenschutzklagen vor

(Bild: dpa)

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti
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Bundesjustizminister Heiko Maas will das Verbandsklagerecht auf den Datenschutz erweitern. Erste Anhörungen fanden bereits vergangene Woche im Bundestag statt. Der Bundesverband Verbraucherzentrale (vzbv) will mit dem neuen Instrument datenschutzrechtliche Grundsatzfragen klären und "keine Nischen bearbeiten", betont Carola Elbrecht, vzbv-Referentin für Digitales und Medien gegenüber heise online. Dazu zählt sie vor allem den Minderjährigendatenschutz und den Problembereich Scoring.

"Mit einer Klagewelle ist jetzt nicht zu rechnen, wir wollen besonnen vorgehen", sagte Elbrecht zu heise online. Früher ist der Verband bereits mehrfach mangels Klagebefugnis gescheitert. Mit dem Verbandsklagerecht sollen nun "einige Themen aufgegriffen werden, die uns auf den Nägeln brennen". Ein weiteres Thema sei das aus nicht-repräsentativen Markt-Checks bekannte Problem, dass Unternehmen Verbraucherdaten trotz Löschungsbegehren nicht löschen oder länger als nötig speichern.

Ein Beispiel hierfür ist Amazon, das alle Käufe eines Kunden seit der Aufnahme der Geschäftsbeziehung speichert – längstens seit 1998, als Amazon in Deutschland an den Start ging. Eine Nachfrage von heise online im September 2014 konnte die Luxemburger Aufsichtsbehörde bis heute nicht beantworten. "Wenn hier viele Verbraucher betroffen sind, wäre eine Verbandsklage die Option", sagt Elbrecht.

Der vzbv verfolgt damit eine andere Strategie als die Datenschutz-Aufsichtsbehörden, die mangels Ressourcen bislang kaum Grundsatzfragen über den Weg des Verwaltungsverfahrens geklärt haben. Eine Ausnahme ist der bislang nicht erfolgreiche Versuch des schleswig-holsteinischen Landesdatenschützers Thilo Weichert, die Einbindung von Facebook-Like-Buttons rechtlich zu klären. Das nachweislich schlecht umgesetzte Safe-Harbor-Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA ist nach fünfzehn Jahren bislang außer vom österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems nur von der Bremer Aufsichtsbehörde angefochten worden – mit ungewissem Ausgang.

Weichert hält den Justizweg auch bei ganz normalen Verfahren für schwierig: "Sogar Null-Acht-Fünfzehn-Bußgeldverfahren werden von Gerichten und Staatsanwaltschaften oft eingestellt. Das Unverständnis in der Justiz ist derart erschreckend, dass das Verhältnis zwischen dem Aufwand von gerichtsförmlichen Verfahren und dem gewünschten Effekt aus dem Ruder läuft." Elbrecht sagt dazu: "Der Weg des Verwaltungsverfahrens ist etwas langwieriger, weil dort mehr abgewogen und in die Waagschale geworfen wird. Außerdem ist das Verfahren formeller als die Unterlassungsklage, die wir anstrengen können."

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Vosshoff befürchtet allerdings, dass das Verbandsklagerecht die staatliche Datenschutzaufsicht schwächt, weil damit eine private Aufsichtsstruktur geschaffen werde. Klaus Müller vom vzbv kontert damit, dass die in der Aufsichtspraxis gängigen Absprachen zwischen Unternehmen und Behörden auch ab und an gerichtlich überprüft werden müssen. Damit ein gegenseitiger Informationsaustausch gewährleistet ist, sieht das Gesetz jedoch vor, dass die Behörden im Verbandsklageverfahren angehört werden müssen.

Elbrecht will jedenfalls keine Konkurrenzsituation erkennen, sondern betont: "Wir sehen das neue Klagerecht als Bereicherung, um den Verbraucherschutz noch effektiver durchzusetzen." Sie stellt klar: "Wir wollen den Aufsichtsbehörden nicht das Wasser abgraben – im Gegenteil: Wir wollen, dass die Datenschutzbehörden finanziell und personell aufgestockt werden. Wir fühlen uns auch zuständig, weil wir eine andere Sichtweise haben als eine Behörde." Weichert hält anders als Vosshoff die Verbandsklage für eine "wunderbare Alternative, die den Datenschutz nur bereichern kann". (anw)