Anwälte und Journalisten laufen Sturm gegen neue Vorratsdatenspeicherung

Justizminister Heiko Mass will mit seinem neuen Vorschlag zur Vorratsspeicherung eigentlich Berufsgeheimnisträger schützen. Diese halten das Konzept aber für unzureichend – und sehen ihre Arbeit in Strafbarkeitsnähe gerückt.

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Anwälte und Journalisten laufen Sturm gegen neue Vorratsdatenspeicherung
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Zusammenschlüsse von Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwälten oder Pressevertretern haben den Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium für eine neue Vorratsdatenspeicherung strikt zurückgewiesen. Der Entwurf sieht vor, dass anlasslos aufbewahrte Verbindungs- und Standortdaten dieser Berufsgruppen und auch von Ärzten oder Seelsorgern von Ermittlern nicht "verwendet" werden dürfen; die Betroffenen halten diesen Schutz aber für löchrig und verweisen auf zusätzliche Gefahren für die "4. Macht" hin.

Das vorgeschlagene Gesetz sei "nicht geeignet, den Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis zu sichern", moniert der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), Michael Konken. Bereits die Erhebung der Daten gefährde die Pressefreiheit. Mit dem Vorschlag für einen Paragrafen zur Datenhehlerei werde journalistische Arbeit zudem "in die Nähe der Strafbarkeit gerückt". Ähnlich sieht es der Deutsche Anwaltsverein.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco stuft den Schutz von Berufsgeheimnisträgern ebenfalls als "verfassungsrechtlich problematisch" ein. Der Europäische Gerichthof habe betont, dass die Verkehrsdaten dieser Personen überhaupt nicht auf Vorrat gespeichert werden dürften. Es gebe aber kein Verzeichnis von Berufsgeheimnisträgern, zudem wäre die Anlage einer solchen Datenbank auch technisch nicht über verschiedene Provider hinweg möglich. Generell stünden die Grundrechtseingriffe, die mit der Vorratsdatenspeicherung verbunden wären, in keinem Verhältnis zum "behaupteten, aber nicht belegten Effektivitätsgewinn bei der Strafverfolgung und dem einhergehenden Vertrauensverlust in die Nutzung des Internets".

Der eco sieht so wie der Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi), dass der Datenspeicherplan den Mittelstand gefährde. Vor allem die vorgesehene Haftungspflicht, um die Daten abzusichern, schwebe wie ein Damoklesschwert über kleineren Telekommunikationsfirmen, heißt es dort. Auf diese kämen "enorme Investitionskosten" zu.

Eine "valide Diskussionsgrundlage", die aber noch "ohne Zeitdruck" verbessert werden müsse, erkennt der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert in dem Vorschlag. Der IT-Anwalt Thomas Stadler wirft dem Datenschützer aber vor, das Berliner Konzept nicht durchdrungen zu haben. Dieses ändere entgegen der Annahme Weicherts nichts an der Möglichkeit der Provider, Metainformationen etwa zu Abrechnungszwecken oder zur Störungsabwehr zu speichern. Vielmehr werde nur der Aufbau getrennter Datenpools mit möglicherweise unscharfen Zugriffsrechten angeordnet.

Die große Koalition hat es eilig, den Entwurf zu beschließen; dabei gibt es laut Justizminister Heiko Maas (SPD) kaum mehr Spielraum für Änderungen. Nach dem derzeitigen Zeitplan soll der Entwurf schon nächste Woche in der Bundesregierung und Anfang Juli vom Bundestag verabschiedet werden. Verbänden und Bürgerrechtlern bliebe so keine ausreichende Zeit, Position zu beziehen. Entgegen jeder Gepflogenheit hat das Justizministerium bislang auch keine Stellungnahmen von außerhalb der Bundesregierung erbeten.

Die SPD-Bundestagsfraktion liebäugelt nach einem internen Gespräch mit Sachverständigen damit, das Gesetz zeitlich zu befristen. Damit will sie Gegnern des Vorhabens in den eigenen Reihen entgegenkommen. Katja Keul, Rechtsexpertin der Grünen im Parlament, warnt die Sozialdemokraten vor diesem Manöver, da es die verfassungsrechtlichen Probleme des Entwurfs nicht heile. Die große Koalition könne sich den Gang nach Karlsruhe nur ersparen, "indem sie das Gesetz jetzt einstampft". (anw)