Patriot Act verhilft FBI zu keinem einzigen Durchbruch

Die enorme Datensammlung nach dem Patriot Act nimmt zu, bringt aber keine nennenswerten Durchbrüche bei FBI-Ermittlungen. Das geht aus dem Bericht eines internen Aufsichtsorgans hervor.

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Auszug aus dem Bericht des OIG

Wer den Bericht geschwärzt hat, ist geheim. Das Aufsichtsorgan hält Teile der Zensur für rechtswidrig, lässt sie aber bestehen.

(Bild: OIG Report, Auszug)

Lesezeit: 4 Min.

Ein Bericht des US-Justizministeriums verschafft einen Einblick darin, wie der berüchtigte Abschnitt 215 des USA Patriot Act vom FBI genutzt wird. Dieser erlaubt den Agenten, geheime Anträge an das geheim tagende Spionagegericht FISC zu stellen, um so in Fällen von Terror- und Spionageabwehr auf Daten jeglicher Art zugreifen zu können. Die Betroffen müssen die Unterlagen herausgeben und dürfen darüber mit niemandem sprechen. Das FBI konnte allerdings keinen einzigen Fall nennen, in dem damit ein Durchbruch bei den Ermittlungen gelungen wäre.

"Wie schon in unseren früheren Untersuchungen, konnten die von uns befragten FBI-Agenten keine größeren Ermittlungsfortschritte nennen, die auf den den durch Abschnitt 215 erlangten Unterlagen beruhen", heißt in dem Bericht, der sich dem Zeitraum 2007 bis 2009 widmet. Die Untersuchung erstellte das Office of the Inspector General (OIG). Das ist ein Aufsichtsorgan innerhalb des Justizministeriums, zu dem auch der Inlandsgeheimdienst FBI gehört.

Der Bericht lässt aufreibende Grabenkämpfe zwischen Kontrollorgan und Kontrollierten erahnen. Letztere möchten entscheiden, was Ersterer kontrollieren darf.

(Bild: DOJ)

Die FBI-Agenten halten die Daten aber dennoch für wertvoll: Sie hälfen dabei, Fragen zu stellen, Spuren zu finden, und "andere Informationen zu bestätigen." Ob die Daten wirklich hilfreich sind hat das OIG ausdrücklich nicht untersucht.

51 Anträge hat das FBI in den drei Jahren an den FISC gestellt. Alle wurden genehmigt. In den fünf Jahren davor waren es 32 Anträge gewesen. Jeder dieser Anträge kann praktisch unbegrenzte Datenmengen von allen möglichen Quellen betreffen. Laut Gesetz stehen den Ermittlern nur "relevante" Daten zu. Die Regierung definiert aber ausdrücklich alles als "relevant", weil es ja vielleicht einmal nützlich sein könnte, etwas zu erfahren, was man noch nicht weiß.

Doch nicht nur die Zahl der Anträge ist gestiegen, auch deren Reichweite. Wie das OIG anmerkt, hat die technische Entwicklung dazu geführt, dass mehr Daten vorhanden sind, und dass diese intensiver ausgewertet werden können. Außerdem wurde mit der Verlängerung des Patriot Act im Jahr 2006 der Datenzugriff noch erleichtert.

Immerhin verlangte der Gesetzgeber gleichzeitig, dass die Behörden die Auswertung der Daten einschränken, soweit es um "US-Personen" geht, die mit dem Fall nichts zu tun haben. Was genau eine US-Person ist, wird in einem geheimen Befehl definiert.

Bedeutung hatte das jahrelang keine, weil das FBI dieser gesetzlichen Anordnung nicht nachgekommen ist. Trotz mehrmaliger Aufforderung durch das OIG wurde erst sieben Jahre später, im März 2013, eine interne Richtlinie zur Beschränkung der Datenauswertung über US-Personen erlassen. Diese Richtlinie wollte das FBI dann übrigens dazu verwenden, dem Aufsichtsorgan die Akteneinsicht zu verweigern.

Michael E. Horowitz ist seit 2012 Inspector General des US-Justizministeriums.

(Bild: OIG DOJ)

Das ist aber nicht der einzige Grund, warum der Bericht erst jetzt, mehr als fünf Jahre später, veröffentlicht wurde. Das OIG hatte seinen "endgültigen Entwurf" im Juni 2014 an das FBI und die Geheimdienste übermittelt. Offenbar haben diese fast ein Jahr für die Zensur gebraucht. Neben dem FBI haben noch ein oder mehrere weitere Dienste Schwärzungen vorgenommen. Wer daran beteiligt war, ist ebenfalls geheim.

Das OIG hält gewisse Schwärzungen für rechtlich nicht gedeckt und hätte lieber mehr verraten. Doch das Aufsichtsorgan hat sich dem Zensurwunsch gebeugt.

Die geheim tagenden Ausschüsse von Senat und Repräsentantenhaus, die zur Kontrolle der Geheimdienste berufen sind, haben im Februar eine geheime Version des Berichts erhalten. Die selbe Version erging damals offenbar auch an den Justizminister und andere Spitzen des Ministeriums. Wer meint, dass die handverlesenen Abgeordneten und der Minister die vollständige Version lesen dürfen, irrt. Auch die geheime Februar-Version ist teilweise geschwärzt.

(ds)