Oracle vs. Google: US-Regierung unterstützt Oracle im Urheberrechtsschutz-Streit um Java und APIs

Ein führender Beamte des US-Justizministeriums sprach sich gegen eine Anhörung im Rechtsstreit zwischen Google und Oracle über die Verwendung von Java-Code im mobilen Betriebssystem Android aus.

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Oracle gegen Google: Weißes Haus unterstützt Oracle im Java-Urheberrechtsschutz-Streit
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Alexander Neumann

Donald Verrilli, Generalstaatsanwalt der Vereinigten Staaten, ist der Ansicht, dass die Verhandlungen über Googles mögliche Schadenersatzzahlungen an Oracle über die Verwendung von Java-Code im mobilen Betriebssystem Android keine Sache sei, derer sich der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten annehmen müsse. Oracle prozessiert in der Sache schon geraume Zeit gegen Google und verlangt eine Milliarde US-Dollar Schadenersatz dafür, dass Google Java-Code für das quelloffene Betriebssystem genommen habe, ohne die Inhaber an den Java-Patenten und -Urheberrechten um Erlaubnis zur Nutzung der Programmierschnittstellen (Application Programming Interfaces; APIs) gefragt zu haben.

Verrillis Äußerung geht auf das nicht unübliche Vorgehen der neun Richter des Obersten Gerichtshofs zurück, in strittigen Fragen erst die Meinung der US-Regierung einzuholen, bevor der Supreme Court über das Zustandekommen einer Anhörung entscheidet. Der führende Beamte des US-Justizministeriums sprach sich in einer Stellungnahme für den Obersten Gerichtshof gegen eine Anhörung in dem Fall aus, da die Sache nicht bedeutsam genug für ein dortiges Verfahren sei. Der aufgeworfenen Fragen könne sich genauso gut ein US-Bundesgerichtsverfahren in Kalifornien annehmen, in dem die "Fair Use"-Ausnahmen des Urheberrechts zur Verwendung der fraglichen APIs verhandelt werden.

Google hatte in einem ersten Prozess 2012 Erfolg mit seiner Annahme gehabt, dass APIs nicht durch Copyrights zu schützen seien. Zuvor hatte Oracle im August 2010 den Suchmaschinenriesen verklagt, nachdem der Datenbank-Spezialist durch die Übernahme von Sun Microsystems in den Besitz der Java-Rechte gekommen war. Nach Auffassung Oracles verstieß das Android-Betriebssystem gegen Java-Patente und -Urheberrechte. In der ersten Instanz verneinte eine Jury Patentverletzungen und fand bezüglich des Copyrights keine gemeinsame Position. Der Richter entschied im Juni 2012, die fraglichen Java-APIs unterlägen nicht dem Copyright.

Diese Entscheidung hob das Bundesberufungsgericht im Mai 2014 auf, sodass seitdem wieder ein möglicher Schadenersatz durch Google wegen Copyright-Verletzung im Raum steht. Der Suchmaschinenkonzern hatte deswegen im Oktober 2014 das höchste US-Gericht zur Abgabe eines "writ of certiorari" aufgefordert. Damit geht eine Überprüfung des Urteils der Vorinstanz einher. In seinem Antrag bat Google damals den Obersten Gerichtshof um Klärung der Frage, ob sich der Urheberrechtsschutz auf alle Elemente einer Computer-Software erstrecke, einschließlich eines Systems oder einer Vorgehensweise, die ein Autor auf mehr als eine Art hätte schreiben können.

Trotz Verrillis Stellungnahme kann sich der Supreme Court weiterhin für eine Anhörung aussprechen, allerdings folgt der Obersten Gerichtshof häufig den Empfehlungen der US-Regierung. Durch die Stellungnahme haben sich demnach die Chancen für Google, dass der Konzern um die Zahlung der Strafe drumherum kommt, sicherlich nicht verbessert. Ob sich das Gericht mit dem Fall auseinandersetzen wird, ist derzeit noch unklar. Mit einer Entscheidung dazu ist in den kommenden Wochen zu rechnen.

Siehe dazu auf heise Developer:

(ane)