Vorratsdatenspeicherung: Kripo warnt vor "Pervertierung des Grundrechtsschutzes"

Von schier allen Seiten kommen Proteste: Für die einen hebelt der Regierungsentwurf zum Protokollieren von Nutzerspuren die Freiheitsrechte aus, für die anderen stellt er diese weit über Belange der Strafverfolger.

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Glücklich mit dem Beschluss des Bundeskabinetts zur neuen Vorratsdatenspeicherung scheint nur die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu sein. Einen "Quantensprung für die innere Sicherheit" verspricht sich zumindest Unionsvize Thomas Strobl (CDU) von dem Gesetzentwurf. Verbindungs- und Standortdaten könnten der Polizei künftig helfen, gegen "Einbrecherbanden, Kinderpornographie und Terrorismus" vorzugehen. Nur an einigen Stellen wie etwa den Speicherfristen "hätten wir uns mehr vorstellen können".

Vorratsdatenspeicherung

Auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière lobte den Gesetzentwurf, den Justizminister Heiko Maas (SPD) ausarbeiten ließ, als "wirksam und maßvoll zugleich". Es sorge für mehr Sicherheit für die Bürger und schütze ihre Freiheit. Zugleich zeigte sich der CDU-Politiker genauso wie Maas überzeugt, dass "dieses Gesetz die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs vollumfänglich einhält".

Die SPD-Fraktion schweigt offiziell zu dem Vorstoß, auch wenn es hinter den Kulissen brodelt. Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung seien in den Reihen der Sozialdemokraten "zahlreicher als gedacht", meint ihr Netzexperte Lars Klingbeil. Er und Mitstreiter setzen nun auf den nicht-öffentlichen SPD-Parteikonvent am 20. Juni: Bislang haben sich rund 100 Parteikreise in Anträgen zu dem Treffen gegen das Regierungsvorhaben ausgesprochen.

Doch noch ist unklar, ob es überhaupt zu einem Votum darüber kommt und welche Aussagekraft ein solches hätte. Ein bindender Beschluss müsste eigentlich auf einem richtigen Parteitag gefällt werden. Zuletzt sprachen sich die Sozialdemokraten bei einem solchen Anlass 2011 für die Vorratsdatenspeicherung aus. Auf jeden Fall dürfte ein Aufstand an der Basis bald verpuffen, glaubt der Ex-SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss: "Die Helden werden wieder reihenweise kippen."

Von einem "schwarzen Tag für unsere Grund- und Freiheitsrechte", sprach Jan Korte, Vize der Bundestagsfraktion der Linken. Die bereits jetzt vorgetragenen Forderungen aus der Union, das Instrument deutlich auszuweiten, zeigten, wohin die Reise gehen solle. Für die Grünen gehört die Vorratsdatenspeicherung "endgültig auf die Müllhalde". FDP-Politiker unterstrichen, dass die Koalition dem Rechtsstaat einen Bärendienst erweise und eine neue Klage vor dem Bundesverfassungsgericht geradezu herausfordere.

Der Entwurf "ist bei weitem nicht ausreichend und fernab der Anforderungen aus der Praxis", betont dagegen der Chef des Bunds Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz. So könnten die Ermittler nicht einmal bei sexuellem Kindesmissbrauch und Vergewaltigung auf die Daten zugreifen.

"Die Polizei darf bei zahlreichen Delikten den Wohnraum technisch überwachen und Gesprächsinhalte aufzeichnen, darf aber nicht wissen, wer vor vier Wochen mit wem telefoniert hat", empört sich Schulz. "Das ist eine Pervertierung des Grundrechtsschutzes." Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sprach von einem "ersten ermutigenden Schritt für eine verbesserte Bekämpfung schwerster Kriminalität", bei dem die Politik es aber nicht belassen dürfe.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff widersprach de Maizière und Maas. Ihrer Ansicht nach entspricht die Initiative "nicht vollumfänglich dem, was das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof in ihren Urteilen für die verfassungskonforme Ausgestaltung einer solchen Maßnahme gefordert haben".

Die frühere CDU-Abgeordnete rügte die Regierung für die an den Tag gelegte, inakzeptable Eile: "Für ein solches Gesetzgebungsverfahren, das massive grundrechtliche Eingriffe zur Folge hat und fundamentale datenschutzrechtliche Fragestellungen aufwirft, hätte es einer intensiven und gründlichen Prüfung bedurft." Ihrer Behörde seien "faktisch nicht einmal 30 Stunden zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt" worden. Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar meldete erhebliche Zweifel an, ob die Vorratsdatenspeicherung zielführend, erforderlich und verhältnismäßig sei.

Hart ins Gericht mit dem Vorhaben geht auch das Deutsche Institut für Menschenrechte: Selbst eine begrenzte Speicherdauer von wenigen Wochen ermögliche es im digitalen Zeitalter, aussagekräftige Persönlichkeits- und Bewegungsprofile zu erstellen und gruppenbezogene Einflussstrukturen und Entscheidungsabläufe zu entdecken.

Mit Ausnahme weniger Deliktsformen lägen die Aufklärungsquoten für die aufgelisteten Katalogstraftaten zudem bereits über 80 oder gar 90 Prozent. Diese Raten seien durch eine umfangreichere Datenauswertung wohl kaum zu steigern, zumal bereits andere Bestände etwa aus der Videoüberwachung Aktivitäten der Bevölkerung rekonstruierbar machten. Hier müsse die Regierung endlich eine solide Gesamtbilanz von Schnüffelaktivitäten vorlegen.

Ähnlich wie andere Journalistenvereinigungen wertete der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) den Entwurf als "schädlich für die Pressefreiheit". Auch der Quellenschutz werde nicht wirksam garantiert. (jk)