Kritik am Gesetzentwurf zum Jugendmedienschutz: Alterskennzeichnung für Kaninchenzüchter

Medienrechtler, Verbände und Aktivisten lassen kaum ein gutes Haar am neuen Entwurf für einen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Jede Kaninchenzüchter-Plattform im Web 2.0 müsste Alterskennzeichen einführen.

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Kritik am Entwurf zum Jugendmedienschutz: Alterskennzeichnung für Kaninchenzüchter
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Experten sind schwer enttäuscht von der neuen Initiative der Rundfunkkommission, um den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) zu reformieren. "Der Entwurf ist ein Offenbarungseid der Länder, voll von Schaufensterregelungen, die an der Medienrealität vorbeigehen", erklärte der Leipziger Medienrechtler Marc Liesching gegenüber heise online. Es fehle es an Anreizen, um "zeitgemäße Jugendschutzansätze" zu fördern und große internationale Internetakteure einzubeziehen. Der Bund werde geradezu aufgefordert, die Regelung ganz an sich zu ziehen.

"Statt an dem bereits zu seiner Einführung 2003 veralteten JMStV herumzubasteln, sollte der Gesetzgeber grundlegend neu anfangen", betont der Internetaktivist Alvar Freude. Die tatsächlichen Risiken für Kinder und Jugendliche im Internet müssten endlich betrachtet werden, vor allem sollte das Netz "nicht mehr wie Rundfunk behandelt werden". Die Rundfunkkommission versuche krampfhaft, Internetfilter durchzusetzen und nehme dabei ungeahnte Kollateralschäden in Kauf. Alterskennzeichnungen "von allem und jedem" zu fordern, sei schon vor 15 Jahren gescheitert.

"Wir brauchen eine große und moderne Lösung, damit der Jugendschutz in den neuen Medien nicht noch mehr zum Papiertiger wird", forderte auch der Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM), Otto Vollmers, gegenüber heise online. Der Entwurf weise aber nur in kleinen Bereichen in diese Richtung. An vielen Stellen zeige er dagegen, dass Theorie und Praxis beim Jugendmedienschutz noch weit auseinanderklafften.

Im Zentrum der Kritik steht das Manöver, mit dem die Länder Plattformen für nutzergenerierte Inhalte im Web 2.0 wie soziale Netzwerke oder YouTube in ein Klassifizierungs- und Filterregime einbeziehen wollen. Dazu soll ein zivilrechtlicher Anspruch von Nutzern geschaffen werden gegen "gewerbsmäßige" private Diensteanbieter, über den diese eine Alterskennzeichnung bereitgestellter Inhalte ermöglichten müssten.

Rein formal wirft dieser Weg Liesching zufolge "verfassungsrechtliche Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz der Länder" auf. Wie ein Nutzer sein Begehr zum Labeln durchsetzen können solle, werde nicht vorgegeben. Vollmers ergänzt, dass der Anspruch gegen sämtliche Plattformen von Foren eines Kaninchenzüchtervereins bis hin zu Kinder-Communities gerichtet werden könnte, selbst wenn diese nur völlig unbedenkliche Inhalte abdeckten.

Aber auch für große Portale mit vielen Unterseiten wäre die technische Umsetzung der Vorgabe überaus schwierig, meint der FSM-Leiter. So gebe es derzeit kein Verfahren, über das so kleinteilig Inhalte mit Altersfreigaben versehen werden könnten, dass sie im Web 2.0 auslesbar wären. Das von gängigen Filterprogrammen hierzulande derzeit eingesetzte Label age-de.xml stoße hier rasch an seine Grenzen. Das Konzept sei daher "noch nicht stimmig".

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco lehnt die Klausel ebenfalls ab, da sie Rechtsunsicherheit schaffe. "Es ist völlig unklar, welche Diensteanbieter der Gesetzgeber hier im Sinn hat", moniert dessen Rechtsvorstand Oliver Süme. Für Betreiber von Plattformen für nutzergenerierte Inhalte gebe es derzeit kein geeignetes System zur Altersklassifizierung einzelner Dateien. Ins Spiel bringen andere Experten an diesem Punkt allenfalls international anschlussfähige und gebrauchsfertige Lösungen wie IARC (International Age Rating Coalition), die bisher vor allem im Spiele- und App-Bereich verbreitet sind.

Bei Jugendschutzprogrammen selbst verlangen die Länder in dem Entwurf bereits, dass diese auch internationale Label beherrschen und für die "am meisten genutzten Betriebssysteme zur Verfügung stehen". Dies sei aber zu unspezifisch, während zusätzliche Bestimmungen den Anbietern und Prüfern ein zu enges Korsett vorgäben, beklagt Vollmers. Auch Liesching sorgt sich, dass die hohen Hürden zunächst einen erheblichen Rückschritt im technischen Jugendschutz bedeuten könnten, da Anbietern "entwicklungsbeeinträchtigender" Inhalte ein rechtssicheres Labeln für die bisherigen Filtersysteme verwehrt werde, sie müssten so anfangs wieder auf "Sendezeitbegrenzungen" zurückgegreifen.

Die Rundfunkkommission der Länder will Anfang nächster Woche eine weitere Online-Konsultation zur JMStV-Novelle über die bereits zuvor für diesen Zweck genutzte Webseite starten. Beiträge dazu können voraussichtlich bis zum 8. Juli eingesandt werden. Dort soll auch der aktuelle Gesetzestext veröffentlicht werden. (anw)