"Husch-Pfusch-Gesetz": Österreichische Journalisten kritisieren geplantes Leistungsschutzrecht

Die österreichische Regierung hat einen Gesetzentwurf zur Urheberrechtsform vorgelegt – und sich gleich damit Schelte eingefangen.

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"Husch-Pfusch-Gesetz": Österreichische Journalisten kritisieren geplantes Leistungsschutzrecht
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Der Gesetzentwurf der österreichischen Regierung zur Urheberrechtsreform stößt bei Journalisten auf Kritik. Dabei reiben sie sich besonders am geplanten Leistungsschutzrecht. Eine eigene Verwertungsgesellschaft solle das von Suchmaschinen erwirtschaftete Geld unter den Verlagen verteilen, die Autoren bekämen keinen Cent. "Das ist ungerecht, erwirtschaften doch die Journalistinnen und Journalisten diesen Mehrwert", meint Fred Turnheim, Präsident des Österreichischen Journalisten Clubs (ÖJC).

Die österreichische Regierungskoalition aus SPÖ und ÖVP hatte sich nun auf einen Urheberrechts-Gesetzentwurf geeinigt. Es sieht unter anderem eine Speichermedienabgabe und ein Leistungsschutzrecht nach deutschem Vorbild vor. Während der ÖJC die Abgabe begrüßt, sei untragbar, dass in dem Entwurf nicht festgelegt wurde, wie hoch die Abgabe sein soll. "Das ist ein echtes Husch-Pfusch-Gesetz und ein Kniefall des sozialdemokratischen Medienministers Josef Ostermayer, vor den Verlegern und verrät die Interessen der Journalisten", meint Turnheim. Es sei schleierhaft, warum die österreichische Regierung aus den negativen Auswirkungen des deutschen und spanischen Leistungsschutzrechtes nichts gelernt hat.

In Spanien hatte Google auf das dortige Leistungsschutzrecht reagiert, indem er dort seinen Dienst Google News abgestellt hat. Solcherlei bringe den Verlagen kein Geld und schaffe eine wichtige Recherchequelle ab, sagte Turnheim. Das Internet sollte nicht als Cash Cow gesehen werden, sondern als Basis eines modernen, intellektuellen Lebens.

Auch Google Austria hat sich bereits zu dem geplanten Gesetz geäußert. "Herausgeber von journalistischen Angeboten im Netz haben bereits alle technischen Möglichkeiten, um festzulegen, ob und wie ihre Inhalte in Suchmaschinen und Nachrichtenaggregatoren angezeigt werden", heißt es in einer Mitteilung. Das Leistungsschutzrecht sei verfehlt, da es für die Zukunft des Journalismus besser sei, zusammenzuarbeiten als neue Gesetze aufzustellen. (anw)