Abo-Abzocke per WhatsApp

Eine Welle von WhatsApp-Mitteilungen propagiert einen Link, der Nutzer des Telekommunikations-Diensts angeblich über neue WhatsApp-Funktionen informiert. Ein Klick auf den Link löst aber in Wirklichkeit nur eine Abofalle aus.

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Abo-Abzocke per WhatsApp
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Hans-Peter Schüler

Eine aktuelle Abzock-Welle nutzt betrügerische Popup-Nachrichten an WhatsApp-Nutzer. Die verbreitete Meldung erweckt den irrigen Eindruck, sie stamme von WhatsApp selbst und enthält einen Link, der ein Update mit neuen Funktionen des Messaging-Diensts verspricht. Wer diesem Link jedoch folgt, schließt damit nach Behauptung des Urhebers ein Abo ab, das mit 4,99 Euro im Monat zu Buche schlägt, erklärt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Die Abrechnung erfolgt über das sogenannte WAP-Billing. Dabei wird die Internetverbindung genutzt, um dem vermeintlichen Dienstanbieter die Handynummer des Anwenders zu übermitteln, und mit dieser Information macht der Anbieter beim Handy-Provider eine Forderung gegenüber dem Handybesitzer geltend. Bei diesem erscheint der Rechnungsbetrag dann mit Verweis auf den Anbieter auf der Telefonrechnung.

Ein klar erkennbarer Geschäftsabschluss oder eine gesonderte Bestätigung, etwa per PIN, ist für dieses Verfahren nicht erforderlich. "Anbieter haben auf diese Weise ein unglaublich leichtes Spiel, Nutzern eine Geldforderung unterzuschieben", meint Henschler. Typischerweise treten daraufhin die Telekom-Provider gegenüber ihren Kunden quasi als Inkasso-Unternehmen auf. Wer der fragwürdigen Forderung widerspricht, soll dann nach ihrer Auffassung trotzdem zahlen und die Sache direkt mit dem Drittanbieter klären, der womöglich im Ausland sitzt und kaum angreifbar ist.

Henschler meint allerdings, Geschädigte sollten im Zweifelsfall eine Rückbuchung ihrer Lastschrift an den Handy-Provider veranlassen – auch wenn dieser daraufhin mit der illegalen Sperrung des Handy-Anschlusses drohe.

Eine weniger riskante Gegenwehr besteht in der Vorbeugung: Man kann nämlich seinen Handy-Provider formlos beauftragen, keinerlei externe Forderungen auf die Telefonrechnung zu übernehmen. Das Stichwort dazu heißt Drittanbietersperre. Damit werden freilich auch solche Transaktionen blockiert, die man bequemerweise sehr wohl über die Handyrechnung bezahlen möchte, etwa beim Kauf von Fahrkarten oder dem Ausgleich von Parkgebühren.

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(hps)