Pkw-Maut: EU-Kommission beschließt Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

EU-Kommissionspräsident Jean Claude Juncker hat seine Ankündigung umgesetzt, berichtet der Deutschlandfunk: Die Kommission hat nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland beschlossen.

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Straße mit Autos und Maut-Schild
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Die EU-Kommission hat am heutigen Mittwoch wegen der Pkw-Maut gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren beschlossen. Die Entscheidung soll am Donnerstag im Amtsblatt veröffentlicht werden, berichtet der Deutschlandfunk, der sich auf Eingeweihte beruft.

Die deutschen Gesetze zur Pkw-Maut benachteiligten Ausländer gegenüber Inländer, sie verstießen deshalb gegen das Diskriminierungsverbot, heißt es. Anfang Juni hatte EU-Kommissionchef Jean Claude Juncker Konsequenzen angekündigt und nun umgesetzt. Die Bundesregierung meint weiterhin, die Pkw-Maut verstoße nicht gegen Europarecht.

Bundespräsident Joachim Gauck hatte am 8. Juni das "Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen" und das "Zweite Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und des Versicherungsteuergesetzes" ausgefertigt. Dadurch konnte die EU-Kommission aktiv werden. Sie fordert Deutschland zunächst in einem Mahnbrief auf, die Mautpläne innerhalb von zwei Monaten zu überarbeiten. Falls sich die Bundesregierung nicht mit der EU-Kommission einigt, kann der Fall vor den Europäischen Gerichtshof gehen.

Die Abgabe soll im Laufe des nächsten Jahres kommen. Inländer zahlen dann für Autobahnen und Bundesstraßen eine Jahresmaut, die nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Autos gestaffelt ist, im Schnitt 74 Euro. Ausländer sind nur auf Autobahnen mautpflichtig, für sie gibt es auch eine Zehn-Tages- oder eine Zwei-Monats-Maut. Inländer sollen ihr Geld über eine niedrigere Kfz-Steuer zurückbekommen. (anw)