Buchhandel: Jugendgefährdende E-Books dürfen nur nachts verkauft werden

Nach derzeitiger Rechtslage dürfen jugendgefährdende E-Books online nur zwischen 22 und 6 Uhr verkauft werden. Nach einer Klage müssen die Online-Händler nun reagieren, erklärt der Buchhandel.

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E-Books

(Bild: dpa, Frank Rumpenhorst)

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Da sie als Telemedien gelten und so unter den Jugendmedienschutzstaatsvertrag fallen, dürfen jugendgefährdende E-Books nur zwischen 22 und 6 Uhr angeboten werden. Darauf weist der Börsenverein des Buchhandels hin. Für Online-Buchhändler sei das kaum praktikabel, aber nach einer Klage müsse nun reagiert werden, heißt es in einem Artikel im Börsenblatt.

Die Jugendschutzbehörde wurde darauf aufmerksam gemacht, dass über die Datenbanken von Barsortimenten das Buch "Schlauchgelüste" im Online-Buchhandel frei zugänglich ist. Dabei handelt es sich um einen autobiografischen Roman zum Thema Transgender. Die Behörde wurde gegen den Händler tätig, der als Anbieter haftbar sei.

Die Vorschrift, jugendgefährdende Inhalte nur zwischen 22 und 6 Uhr anbieten zu dürfen, sei eigentlich für Kinofilme gemacht worden, weil nur Erwachsene in dieser Zeit in Kinos gehen. "Sie findet aufgrund des Jugendmedienschutzstaatsvertrags aber eben auch Anwendung für beanstandenswerte E-Books", erläuterte Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang auf der Jahreshauptversammlung der Arbeitsgemeinschaft von Jugendbuchverlagen (avj) in Berlin.

Sprang sei nun dabei, mit der Jugendschutzbehörde einen Weg zu finden, damit Onlineshops und Barsortimente nicht jedes Buch selbst inhaltlich prüfen müssen. Im neuen Verzeichnis lieferbarer Bücher soll es für E-Books ein Pflichtfeld geben, in dem jugendgefährdende E-Books gekennzeichnet werden müssen. Auch werde überlegt, wie die Angebote von Online-Buchhändlern so strukturiert werden können, dass inkriminierte Bücher nur in einer bestimmten Rubrik erscheinen, die dann mithilfe einer Jugendschutzsoftware ausgeblendet werden kann. (anw)