Bundestag baut Geheimdienstbefugnisse deutlich aus

Mit den Stimmen der Koalition hat der Bundestag den Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem die "Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes" verbessert und der BND für Cyberangriffe zuständig werden soll.

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Bundestag

(Bild: dpa / Gregor Fischer, Archiv)

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Der Bundestag hat am Freitag den Regierungsentwurf, mit dem Kompetenzen und die Ausstattung von Geheimdiensten massiv gestärkt werden sollen, mit den Änderungen beschlossen, auf die sich die große Koalition vorab geeinigt hatte. Die Opposition stimmte geschlossen gegen das Vorhaben. Das Nachrichtendienstliche Informationssystem (Nadis) der Staatsschutzbehörden von Bund und Ländern kann so mit dem Segen des Parlaments aufgebohrt werden: über seine bisherige Indexfunktion hinaus sollen darin künftig Volltextdateien schier beliebig gespeichert, ausgetauscht und ausgewertet werden dürfen.

Die Abgeordneten wollen die "strategische Fernmeldeüberwachung" durch den Bundesnachrichtendienst (BND) zudem auf "Cybergefahren" ausdehnen. Der Auslandsgeheimdienst soll seinen Datenstaubsauger, der im Lichte des NSA-Skandals vielfach kritisiert wird, auch gegen IT-Angriffe in Stellung bringen dürfen. Strenger gefasst als vom Bundeskabinett zunächst vorgesehen hat der Bundestag die Möglichkeiten, V-Leute einzusetzen.

Bundesinnenminister Tomas de Maizière lobte das Gesetz als ausgewogen, da der Rechtsstaat "nicht blind werden" dürfe gegenüber Extremisten. "Wir entwickeln den gesetzlichen Rahmen mit 'Maß und Mitte' fort", betonte der CDU-Politiker mit seiner neuen Lieblingsformulierung in Überwachungsfragen. Als Konsequenz aus dem "kollektiven Versagen der Verfassungsschutzbehörden" werde das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als Zentralstelle gestärkt, der "Informationsfluss im Verfassungsschutzverbund" gestärkt und dessen Analysefähigkeiten ausgebaut. Dabei gälten in allen Behörden die gleichen Datenschutzregeln.

Genauso wie die SPD-Abgeordnete Eva Högl räumte de Maizière ein, dass V-Leute ein "juristisch sensibles Einsatzmittel" seien. Niemand arbeite "mit diesen Leuten gerne zusammen", aber sie seien unverzichtbar. Personen mit gewichtigen Vorstrafen dürften nun nur aufgenommen werden, wenn dies für Aufklärung gefährlicher Bestrebungen unerlässlich ist. "Vermummung im schwarzen Block ist erlaubt", Sachbeschädigung nicht, erläuterte der Minister. Das Parlament übernehme mit einem vorgesehenen geheimen "Strukturbericht" hier einen Teil der Verantwortung.

Der Sozialdemokrat Uli Grötsch deutete die umfangreiche Kritik von Sachverständigen in einer parlamentarischen Anhörung so, dass die rechtlichen Grundlagen für das BfV nur angepasst werden müssten. "Wir haben an wesentlichen Punkten nachgebessert", beteuerte das Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums in diesem Sinne. Die vorgesehene Berichtspflicht werde die Staatsschützer ermuntern, stärker auf die Qualität der beschafften Informationen zu achten.

Hans-Christian Ströbele monierte, dass V-Leute bei schweren Straftaten jenseits von Mord und Totschlag weiter beschäftigt werden könnten. Es handle sich um eine "völlig unzulängliche" Bestimmung: "Wir brauchen völlig neue Gedanken."

"In der Sache" lehnte auch die Linke Petra Pau den Entwurf entschieden ab. Auch die deutschen Geheimdienste seien "zunehmend diskreditiert im Zusammenhang mit NSU-Nazi-Morddesaster" und mit den "globalen Spähattacken der NSA". Versager dürfe man aber nicht auch noch millionenschwer so aufrüsten, ohne wirkliche Defizite zu behebe. Pau forderte, das V-Leute-Unwesen sofort zu beenden. Auch beim "Datenaustausch" täusche die Koalition: "Das Geheime wird weiter geschützt, nicht die Verfassung". Geheimdienste seien "Fremdkörper in einer Demokratie", das BfV müsse abgeschafft werden. (anw)