EU-Datenschützer: Europa muss globalen Standard für Privatsphäre schaffen

Europa trage seit langem die Fahne des Datenschutzes vor sich her, erklärte der neue EU-Beauftragte für diesen Bereich, Giovanni Buttarelli. Die Reform der Regeln für die Privatsphäre dürfe nicht verwässert werden.

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Giovanni Buttarelli

Giovanni Buttarelli

(Bild: EDPS)

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Der neue EU-Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli hat sich dafür stark gemacht, die Sicherheit der Privatsphäre in der laufenden Datenschutzreform auszubauen. An die geplanten Vorgaben seien hohe Erwartungen geknüpft, machte der Italiener am Donnerstag bei der Präsentation des Jahresberichts der Behörde für 2014 in Brüssel deutlich. Europa müsse "einen globalen Standard für die Privatheit und den Datenschutz schaffen". Dieser müsse die Rechte und die Würde des Individuums in den Mittelpunkt stellen.

Buttarelli wandte sich damit in den abschließenden Verhandlungen der EU-Gremien über das Gesetzespaket vor allem an die Mitgliedsstaaten, die Grundprinzipien wie Zweckbindung und Datensparsamkeit aushebeln wollen. In einem funktionierenden Binnenmarkt müssten personenbezogene Informationen frei über Grenzen fließen können, führte er aus. Datenschutz sei dabei kein Hindernis für Innovationen, sondern eine Chance gerade auch für schwächere europäische Volkswirtschaften.

Der Datenschützer erinnerte an die bisherige Datenschutzrichtlinie, die ganz am Anfang festhalte, dass die Technik dem Menschen zu dienen habe und nicht andersherum. Computer und Datenbanken müssten demnach "für uns" arbeiten, unterstrich er. Europa dürfe diese Balance weder im Interesse der Forschung oder der Strafverfolgung noch von Unternehmen aus dem Blick lassen. Der Vizebehördenleiter Wojciech Wiewiórowski ergänzte, dass sich die Datenschutzreform voraussichtlich für mindestens eine Generation auswirken werde.

In dem Tätigkeitsbericht bezeichnet Buttarelli 2014 als mögliches Jahr einer tiefen Zäsur, weil die Vorgaben der EU-Grundrechtecharta zum Schutz der Privatsphäre "endgültig von der juristischen Theorie zur rechtlichen Realität wurden". Er verweist dabei auf die "wegweisenden" Urteile des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung und zum "Recht auf Vergessen" gegen Google. Bei der Behörde seien im vergangenen Jahr 110 Datenschutzbeschwerden eingegangen, "von denen 39 für zulässig erklärt wurden". Sie habe vier Inspektionen vor Ort und vier Kontrollbesuche durchgeführt. Zudem seien 18 Anträge auf Hilfe beim Zugang zu amtlichen Dokumenten eingegangen. (anw)