EU-Parlament stimmt für kleine Urheberrechtsreform mit Panoramafreiheit

Die EU-Abgeordneten haben den Bericht der Piratin Julia Reda zur "Harmonisierung" des Copyrights mit vielen Änderungen befürwortet. Gebäude und Denkmäler im öffentlichen Raum frei zu fotografieren, soll national möglich bleiben.

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EU-Parlament stimmt für kleine Urheberrechtsreform mit Panoramafreiheit

Die Urheberrechtsreform soll den digitalen Binnenmarkt beflügeln

(Bild: EU-Kommission)

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Das EU-Parlament hat am Donnerstag dafür gestimmt, die EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2001 moderat an das digitale Zeitalter anzupassen. Es überarbeitete dabei einen Vorschlag der Piratin Julia Reda vom Januar, der vergleichsweise weit ging und die Schutzfrist von derzeit 70 auf 50 Jahre verkürzen wollte an vielen Punkten. So soll etwa an der Schutzdauer doch nicht gerüttelt werden, wie es der federführende Rechtsausschuss empfohlen hatte.

Julia Reda

(Bild: EU-Parlament)

Für viel Unmut hatte vorab ein Änderungsantrag der Rechtspolitiker gesorgt, durch den Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken an öffentlichen Orten nur dann gewerblich genutzt werden dürften, wenn die Urheber einwilligen. Diesen lehnte die Mehrheit ab. Es bleibt so bei den nationalen Regeln dazu. Reda wollte ursprünglich die Panoramafreiheit, die etwas hierzulande das Fotografieren von öffentlichem Grund aus weitgehend erlaubt, europaweit ausdehnen.

Digitalkommissar Günther Oettinger hatte in der abschließenden Debatte von einem "reinen Phantom" einer eingeschränkten Panoramafreiheit gesprochen. Es habe sich nur um eine "missverständliche Idee eines Fachausschusses" gehandelt. Der CDU-Politiker betonte dagegen: "Ein freies Europa sollte die freie Ablichtung von öffentlichen Denkmälern und Gebäuden erlauben." Die Kommission plane deswegen hier "keine Einschränkung". Zum Urheberrecht allgemein will die Kommission Ende des Jahres eine Gesetzesinitiative vorlegen und dabei die Empfehlungen des Parlaments berücksichtigen.

Vertreter aller Fraktionen hatten sich dagegen ausgesprochen, das Fass der Panoramafreiheit aufzumachen. Selbst der fraktionslose Neonazi Udo Voigt meldete sich zu diesem Punkt zu Wort und betonte, dass der "Urheberrechtsextremismus" gestoppt werden müsse. Britische Rechtskonservative warben wegen der umstrittenen Klausel für ein Ausscheiden des Königreichs aus der EU.

Mit der angenommenen Entschließung votieren die Volksvertreter für eine stärkere Portabilität von Inhalten und gegen ungerechtfertigtes Geoblocking. Insbesondere kulturelle Minderheiten dürften nicht länger vom Zugriff auf Inhalte in ihrer Sprache abgehalten werden. Die Abgeordneten werben für europaweite Mindeststandards bei Nutzerrechten insbesondere für Bildungseinrichtungen und Bibliotheken etwa zum E-Book-Verleih, die auch nicht durch technischen Kopierschutz (DRM) oder restriktive Verträge eingeschränkt werden dürfen. Redas Initiative für ein flexibleres Urheberrecht, bei dem im Stil des Fair-Use-Prinzips aus den USA nicht jede Ausnahme vom exklusiven Verwertungsrecht gesondert hätte aufgeführt werden müssen, fiel dagegen durch.

Keine Mehrheit fand auch ein Änderungsantrag der Europäischen Volkspartei (EVP), mit dem diese den Qualitätsjournalismus fördern und dabei die Leistung auch von Verlegern berücksichtigen wollte. "Das Copyright darf nicht nur die Perspektive der Konsumenten beinhalten", hatte die CSU-Abgeordnete Angelika Niebler argumentiert. Unter anderem die britische Rechtspopulistin Vicky Ford hatte gegen ein neues Leistungsschutzrecht geworben, wie es in Deutschland bereits gilt: "Wir brauchen keine Internetsteuer in ganz Europa." (anw)