Britischer High Court kippt nationale Vorratsdatenspeicherung

Auch in Großbritannien hat die Vorratsdatenspeicherung vor Gericht keinen Bestand. Der High Court sieht darin einen Verstoß gegen EU-Recht, da die Zugriffsregeln nicht ausreichend klar seien.

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Die Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung im Notstandsgesetz "Data Retention and Investigatory Powers Act" (Dripa) sind unrechtmäßig. Die Klausel lege nicht "klar und präzise" dar, unter welchen Voraussetzungen Sicherheitsbehörden auf Verbindungs- und Standortdaten zugreifen könnten, urteilte der britische High Court am Freitag. Es werde vor allem nicht deutlich, wie der Zugang nur dann möglich sein solle, wenn klar definierte schwere Straftaten abgewehrt und aufgeklärt werden sollen.

Weiter rügte der High Court, dass ohne Richtergenehmigung auf die Daten zugegriffen werden könne. Prinzipiell wollen die Richter aber nicht ausschließen, dass eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung legal sein könnte. Zumindest erkennen sie im Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im Gegensatz zu Datenschützern kein grundsätzliches Verbot.

Da Verbindungs- und Standortdaten für die Strafverfolgung nützlich sein könnten, hat der High Court dem britischen Gesetzgeber bis Ende März 2016 Zeit gegeben, neue Vorgaben mit besseren Schutzvorkehrungen zu erlassen. Andernfalls dürften dann die beanstandeten Paragraphen nicht mehr angewendet werden. Geklagt hatten der konservative Abgeordnete David Davis, der als Innenminister im Gespräch war, und sein Labour-Kollege Tom Watson. Sie führten vor allem ins Feld, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Datenschutzbestimmungen in der EU-Grundrechtecharta verstießen.

Den Dripa hatte die konservativ-liberale Koalition unter Premierminister David Cameron voriges Jahr in großer Eile ohne gründliche Debatte abgesegnet, um nach dem EuGH-Beschluss an der Vorratsdatenspeicherung festhalten zu können. Dabei weitete sie die zu erfassenden Informationskategorien aus. Cameron erklärte Anfang des Jahres, die von der Polizei massiv genutzte Bestimmung dauerhaft festschreiben lassen zu wollen. Die Bürgerrechtsorganisation Open Rights Group, die das Gerichtsverfahren unterstützte, begrüßte das Urteil prinzipiell. Nun dürfe nicht erneut rasch ein umfangreiches Lauschgesetz verabschiedet werden. Alle Interpretationen des Gerichts teile man aber nicht.

Siehe dazu auch in Telepolis:

(anw)