“Slide to unlock”: BGH kippt Apples Entsperr-Patent
Apple ist in der Berufung gegen eine Entscheidung des Bundespatentgerichts gescheitert. Das Patent für das Entsperren mittels Wischgeste bleibt ungültig. Der BGH verweist in seiner Begründung auf ältere Rechte eines Exoten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag Apples Patent für das Entsperren eines Touchscreens mittels Wischgeste für ungültig erklärt und damit die vorherige Entscheidung des Bundespatentgerichts bestätigt (Az. X ZR 110/13). Das fragliche Patent war Gegenstand eines langjährigen Rechtsstreits zwischen Apple, Samsung und Motorola Mobility. Nachdem Samsung und Apple ihre Patentstreitigkeiten außerhalb der USA beigelegt hatten, war der US-Hersteller aus dem Verfahren ausgeschieden.
Entsperren per Wischgeste
Das strittige Europäische Patent EP1964022 beschreibt ein Verfahren zum Entsperren einer tragbaren elektronischen Vorrichtung mit berührungsempfindlichem Bildschirm, indem der Anwender eine Wischgeste auf einer grafischen Darstellung vollzieht. Apple hatte das Patent im Zuge des Patentkriegs mit Android-Herstellern in verschiedenen Verfahren gegen die Konkurrenz in Stellung gebracht.
Motorola reichte eine Nichtigkeitsklage ein. Dem Antrag Motorolas gab das Bundespatentgericht im April 2013 statt und erklärte das Patent für nichtig, weil das beschriebene Verfahren dem Stand der Technik entspreche, darüber hinaus kein technisches Problem löse und deshalb nicht patentierbar sei (Az. 2 Ni 59/11). Gegen diese Entscheidung war Apple in die Berufung vor dem BGH gegangen.
Krieg ohne Sieger
Ohne Erfolg: Der zuständige X. Zivilsenat hat zwar bei seiner Entscheidung auch berücksichtigt, dass die Erfindung “über den durch das Mobiltelefon Neonode N1 verkörperten Stand der Technik hinausgeht, als die Entsperrung dem Benutzer durch eine den Entsperrvorgang begleitende grafische Darstellung angezeigt wird”. Das alleine reiche aber nicht, weil für Fachleute naheliegend: “Das Streitpatent beruht daher nicht auf erfinderischer Tätigkeit”, teilte der BGH am Dienstag zur Begründung mit. Damit folgt der BGH dem Trend gegen Trivialpatente.
Apple hatte den Patentkrieg losgetreten, um das iPhone vor Googles Android zu schützen. Der inzwischen verstorbene Firmengründer Steve Jobs sah Design und Bedienung des iPhones von seinen Wettbewerbern kopiert und ging gegen Gerätehersteller wie Samsung und Motorola vor. Einen Sieger kennt dieser Krieg nicht. Apple und Samsung haben ihre Streitigkeiten bis auf die in den USA anhängigen Verfahren beigelegt, wo bis zum Supreme Court noch um Millionenstrafen gerungen wird. Motorola hat in der Zwischenzeit gleich zweimal den Besitzer gewechselt und gehört nach Google nun dem chinesischen Hardware-Riesen Lenovo. (vbr)