Bundesrat beschließt Gesetz für neue Geheimdienstbefugnisse

Der Bundesrat hat den umstrittenen Gesetzentwurf passieren lassen, mit dem die "Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes" verbessert und der BND für Cyberangriffe zuständig werden soll.

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Bundesrat

(Bild: bundesrat.de / Archiv)

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Der Gesetzentwurf, mit dem die Kompetenzen und die Ausstattung von Geheimdiensten massiv gestärkt werden sollen, muss keine Zusatzrunde im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat drehen. Die Länderkammer hat das Gesetz am Freitag nach kurzer Aussprache durchgewinkt. Es kann nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Auch mit dem Segen des Bundesrats soll das Nachrichtendienstliche Informationssystem (Nadis) der Staatsschutzbehörden von Bund und Ländern aufgebohrt werden: Es hatte bisher nur eine Indexfunktion und diente quasi als Aktennachweis. Künftig sollen damit auch Volltextdateien beliebig gespeichert, ausgetauscht und ausgewertet werden dürfen. Die Bundesregierung spricht hier davon, die IT-Fähigkeiten künftig "zeitgemäß" nutzen zu wollen.

Der Rechtsausschuss der Länderkammer hatte dafür plädiert, wegen der damit verknüpften "automatisierten Ähnlichkeitsabfrage" den Vermittlungsausschuss anzurufen. Sonst würden viel mehr persönliche Daten freigegeben als notwendig sei, was einen zu starken Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeute.

Auch müsse die erweiterte operative Zuständigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutzes für sämtliche gewaltorientierte Bestrebungen selbst ohne Länderbezug gestrichen werden, wofür sich im Plenum auch der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) noch einmal stark machte. Die Empfehlung fand aber keine Mehrheit, nachdem Ole Schröder, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, vor einem falschen Signal gewarnt hatte. Das Reformvorhaben dürfe nicht wegen einer "absolut peripheren Regelung" zur öffentlichen Streitsache gemacht werden.

Mit dem Gesetz soll auch die "strategische Fernmeldeüberwachung" durch den Bundesnachrichtendienst (BND) auf "Cybergefahren" ausgedehnt werden. Der Auslandsgeheimdienst soll seinen vielfach kritisierten Datenstaubsauger auch gegen IT-Angriffe in Stellung bringen dürfen. Etwas strenger gefasst werden sollen zudem die Möglichkeiten der Staatsschützer, V-Leute einzusetzen. (anw)