UN-Sonderbeauftragte: "Starker Patentschutz kann Menschenrechte verletzen"

"Es gibt kein Menschenrecht auf Patentschutz", betont die Uno-Sonderbeauftragte für kulturelle Rechte, Farida Shaheed, in einem neuen Bericht. Staaten müssten dafür sorgen, dass Technologien zugänglich bleiben.

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Patent-Streit
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Die Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen für kulturelle Rechte, Farida Shaheed, hat davor gewarnt, den Patentschutz zu sehr allein unter kommerziellen Aspekten zu betrachten. Ein "unverhältnismäßig starker" gewerblicher Rechtsschutz "kann eine Menschenrechtsverletzung darstellen", warnt die Pakistanerin in einem jetzt veröffentlichten Bericht. Ein Menschenrecht auf Patentschutz gebe es nicht im Gegensatz zu derlei essenziellen Ansprüchen etwa auf Wissenschaft und Kultur.

Derlei Grundrechte erforderten es, dass Technologien, die für ein Leben in Würde nötig sind, zugänglich und erschwinglich seien, führt Shaheed aus. Menschen müsse es möglich sein, technische Errungenschaften "selbstbestimmt" zu nutzen und ihr Leben damit zu verbessern. Für Staaten gebe es keine Verpflichtung, eine "spezielle Form an Patentschutz" gesetzlich festzuschreiben, hält die Soziologin fest. Das sei nur ein politisches Instrument "unter vielen", um Innovationen und Forschung zu fördern.

Die positiven und negativen Auswirkungen von Patenten sind Shaheed zufolge vorsichtiger einzuschätzen. Menschenrechtsgesetze dienten dabei als eine Grenze, um "zu weitgehende Ansprüche von Patenthaltern" dort zurückzudrängen, wo die Rechte etwa auf Gesundheit, Ernährung oder Technologiezugang unterwandert würden.

Generell dürfe die "soziale Funktion und menschliche Dimension geistigen Eigentums" nicht vergessen werden, fährt die Aktivistin fort. Das öffentliche Interesse sollte dabei genauso wenig aus dem Blick geraten wie die öffentliche Beteiligung an politischen Entscheidungen. Es sei auch nötig, "alternative Anreizsysteme" zu schaffen, um Forschung, Kreativität und Innovation zu unterstützen. Der Wert nicht-kommerziellen wissenschaftlichen Schaffens und Einflüsse von Patentsystemen auf "marginalisierte und verletzliche Gruppen" müssten ebenfalls berücksichtigt werden.

Shaheed leitet aus ihren Darlegungen mehrere Empfehlungen ab. Internationale Vereinbarungen zum Schutz immaterieller Güter einschließlich Handelsabkommen sollten demnach transparent verhandelt und Kommentare der Öffentlichkeit zugelassen werden. Vor allem Firmen, die von Patenten im pharmazeutischen Bereich profitierten, müssten Informationen über die Entwicklungskosten von Arzneien detailliert offen legen.

Staaten rät Shaheed, robuste und flexible Systeme zum Ausschluss von Patentrechten einzuführen. Darin vorgesehen sein könnten etwa Zwangslizenzen oder Vorkehrungen für Regierungen, gewerblichen Rechtsschutz für spezielle Zwecke umgehen zu können. Nationale genetische Ressourcen oder traditionelles Wissen müssten besonders vor zeitweiligen Monopolansprüchen bewahrt bleiben, wobei im Idealfall Patentämter selbst entsprechende Bemühungen anführen sollten. (axk)