Bundesregierung beschließt Förderprogramm zum Breitbandausbau

Das Bundeskabinett hat eine 2,7 Milliarden schwere Förderrichtlinie für den Ausbau des Breitbandnetzes verabschiedet. Auch bislang unterversorgte Gebiete sollen so bis 2018 mit 50 MBit/s angeschlossen werden.

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Breitband-Ausbau
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Die schwarz-rote Koalition und die Bundesregierung haben sich seit Langem das Ziel gesetzt, hierzulande bis 2018 eine flächendeckende Breitbandversorgung mit mindestens 50 MBit/s zu erreichen. Nach langer Debatte hat das Bundeskabinett am Mittwoch nun auch ein Förderprogramm gebilligt, um das Vorhaben in den kommenden drei Jahren noch zu stemmen: Es soll Anreize für den Breitbandausbau vor allem in ländlichen Regionen schaffen, wo sich dieser für die Privatwirtschaft oft nicht rechnet.

Für die Initiative nimmt der Bund 2,7 Milliarden Euro in die Hand. Der Fördersatz soll laut der beschlossenen Richtlinie im Regelfall 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten zum Breitbandausbau betragen. Der Höchstbetrag an Bundesmitteln pro Projekt liegt bei 15 Millionen Euro. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen, die etwa die Bundesländer auflegen, ist möglich und erwünscht. Dadurch können weitere 40 Prozent an Zuschüssen hinzukommen. Der Eigenanteil einer beteiligten Kommune liegt bei 10 Prozent.

Projekte zum Netzausbau sollen anhand transparenter Kriterien in einem Scoringverfahren bewertet. Dabei können dem Vorhaben nach vor allem Anträge punkten, die etwa in dünn besiedelten Gebieten liegen. Gleichzeitig sollen Regionen, in denen die Übertragungsraten derzeit unter 16 MBit/s liegen, in der Liste der zu fördernden Projekte Priorität erhalten.

Mehr Punkte sind auch vorgesehen, wenn Antragsteller von Anfang eine Technik wie VDSL mit Vectoring, Glasfaser oder entsprechend ausgebaute TV-Kabel verwenden, die Übertragungsraten von mehr als 100 MBit/s erlauben. So sollen die benötigten höheren Investitionen unterstützt werden.

Das Punktesystem bildet die Grundlage für eine Mittelvergabe. Unabhängig davon können künftig auch Planungs- und Beratungskosten mit bis zu 100 Prozent und einem Maximalbetrag von 50.000 Euro gefördert werden. Damit will die Regierung einen zusätzlichen Anreiz dafür schaffen, dass schnell mit einschlägigen Vorbereitungen begonnen wird.

Im Bundesrat hatten die Länder Rheinland-Pfalz und Niedersachsen im September noch beantragt, "eine einheitliche Beratung der Kommunen in Fragen der Breitbandförderung sicherzustellen" sowie auch die Förderbanken oder andere Landesstellen in den Bewilligungsprozess einzubinden. Die auch von anderen Ländern mitgetragenen Bedenken soll der Bund noch weitgehend aufgenommen haben.

Der federführende Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt (CSU), zeigte sich nach dem Beschluss zuversichtlich, dass "wir mit dem Förderprogramm die weißen Flecken auf der Landkarte schließen". Das Kabinett lege damit die Grundlage, "bis 2018 schnelles Internet für alle in Deutschland zu schaffen". Mit den "technologieneutralen" Vorgaben würden Gemeinden auch in die Lage versetzt, passive Infrastrukturen wie Glasfaserstrecken zu errichten, die sie dann Netzbetreibern gemäß dem sogenannten Betreibermodell verpachten. Für diese Möglichkeiten hatten sich neben den Kommunen einige Verbände aus der Telekommunikationswirtschaft stark gemacht.

Derzeit haben laut Zahlen vom TÜV Rheinland 68,7 Prozent aller Haushalte in Deutschland Zugang zu mehr als 50 MBit/s, das sind sieben Prozent mehr als vor einem Jahr. In internationalen Vergleichen schneidet Deutschland beim Breitbandausbau und vor allem bei ins Feld gebrachten Glasfaserverbindungen aber noch nicht sonderlich gut ab. (jk)