EU-Kommission: Online-Händler dürfen Kunden nicht benachteiligen

Im Internet schnell ein Ticket fürs Pariser Disneyland kaufen - das ist praktisch. Doch beim Shoppen im Ausland müssen Verbraucher oft mehr zahlen. Die EU-Kommission will, dass dies ein Ende hat.

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Online einkaufen

(Bild: dpa, Arno Burgi)

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  • dpa

Unternehmen sollen Online-Kunden nicht mehr je nach EU-Land grundsätzlich unterschiedliche Preise abverlangen dürfen. Dieses Ziel nennt die EU-Kommission in ihrer am Mittwoch in Brüssel vorgestellten Binnenmarktstrategie. Verbraucher sollen demnach grenzüberschreitend die gleichen Einkaufsbedingungen und Lieferkonditionen erhalten. Ausnahmen dürfe es nur bei "objektiven Gründen" wie etwa unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen oder Lieferkosten geben.

Wie aus Kommissionskreisen verlautete, soll die Praxis beenden, dass ein deutscher Kunde etwa beim Onlinekauf für ein Ticket des Pariser Vergnügungsparks Disneyland mehr zahlt als ein belgischer oder französischer Kunde. Die EU-Behörde geht schon länger solchen Beschwerden nach, die Verbraucher häufig "über ungerechtfertigte unterschiedliche Behandlung aufgrund der Nationalität oder des Wohnorts" in Brüssel einreichten, schrieb die EU-Kommission.

Im Online-Handel spielt allerdings nicht nur die Herkunft der Käufer bei einer intransparenten Preisfindung eine Rolle. So weisen Shopping-Apps für Nutzer unterschiedlicher Smartphone-Systeme manchmal auch verschiedene Preise aus, obwohl beim gleichen Händler bestellt wird. User, die auf ein Werbebanner geklickt haben, bekommen ein anderes Preisschild zu sehen als andere Anwender.

Die EU-Kommission will ihre Gesetzesvorschläge im kommenden Jahr vorlegen. Dies soll das Wachstum ankurbeln. EU-Vizekommissionschef Jyrki Katainen sagte: "Die weitere Stärkung und Vertiefung des EU-Binnenmarktes ist die wichtigste Komponente der Investitionsoffensive für Europa." (axk)