TK-Überwachung: Bundesrat dreht am entgegengesetzten Rad

Bayern und Hessen wollen auch bei minder schweren Straftaten abhören, den Einsatz des IMSI-Catchers ausweiten und den Abruf von Verbindungsdaten unentgeltlich halten.

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Kaum hat der Bundestag im Rahmen der Verabschiedung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) einige die Wirtschaft entlastende Änderungen an den Sicherheits- und Überwachungsauflagen für die Branche beschlossen, dreht der Bundesrat schon wieder am entgegengesetzten Rad. So haben die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) und ihr hessischer Kollege Christean Wagner (CDU) heute in der Länderkammer den Entwurf eines "Gesetzes zur Verbesserung der Überwachung der Telekommunikation" (PDF) vorgestellt. Unter "Verbesserung" verstehen die beiden Länder vor allem eine Verschärfung der bestehenden Regelungen.

Kern des Gesetzesantrags von Bayern und Hessen ist zum einen eine deutliche Ausweitung des Straftatenkatalogs in Paragraph 100a der Strafprozessordnung (StPO), der die Basisbedingungen für den schwerwiegenden Grundrechtseingriff aufstellt. Dieses über die Jahre hinweg bereits permanent aufgestockte Kataster wollen die beiden Vorreiter des "TKÜ-Verbesserungsgesetzes" nun noch ergänzt wissen um Kredit- und Scheckkartenbetrug, besonders schwere Fälle des Computerbetruges, Korruptionsdelikte sowie Kriegsverbrechen. Ferner sollen die Sicherheitsbehörden auch bei Ermittlungsverfahren beim "Umgang mit kinderpornographischen Schriften" und bei allen Formen des sexuellen Missbrauch von Kindern die Abhörkeule schwingen dürfen.

Zum anderen sieht der Gesetzesantrag, der zunächst in den Ausschüssen der Länderkammer verhandelt werden soll, substanzielle Änderungen an weiteren Teilen von 100 StPO vor. So soll über 100c und 100d die Ermittlung des Standorts von Mobilfunkgeräten dadurch erleichtert werden, dass die Netzbetreiber den Sicherheitsbehörden künftig neben der Gerätenummer auch die Kartennummer mitteilen müssen. Die so genannte IMEI-Nummer (International Mobile Equipment Identity) reicht den Strafverfolgern nicht aus. Zusätzlich sieht der Gesetzesantrag vor, dass der umstrittene IMSI-Catcher künftig allgemein zu Observationszwecken eingesetzt werden darf.

Die schwammigen Antiterror-Paragraphen 100g und 100h, welche die Herausgabe von TK-Verbindungdaten regeln, wollen Bayern und Hessen ebenfalls deutlich aufbohren. So soll die Aufzeichnung künftiger Daten angeordnet werden dürfen und die Einschränkung auf aktive Telekommunikationsverbindungen wegfallen. Damit wollen die Länder den "stillen SMS" den Weg definitiv frei räumen, mit denen Ermittler heimlich Handys anpingen und über diesen Umweg künstlich Verbindungen und dabei auswertbare Daten für die Ortung generieren. Klargestellt werden soll zudem, dass Telcos die begehrten Verbindungsdaten "unentgeltlich" herausrücken müssen.

Vor allem gegen die letzte Bestimmung läuft die Industrie Sturm. Der Chef des Branchenverbands Bitkom, Bernhard Rohleder, sieht mit dem neuen Vorstoß die "Verhältnismäßigkeit der Freiheitseingriffe und der Belastungen der Unternehmen" gefährdet. Er verweist auf den Widerspruch, in dem der Antrag zur begrüßenswerten Tendenz im TKG in punkto Kostenbeteiligung durch den Staat stehe. Einzelne Telekommunikationsfirmen müssen laut Rohleder "bis zu dreistellige Millionenbeträge aufbringen", um alle Auflagen zu erfüllen, mit denen die Sicherheitsbehörden die Telekommunikation von Verdächtigen überwachen und Verbindungsdaten abrufen dürfen. Unterstützt wird der Bitkom vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), demzufolge es "zwingend erforderlich" ist, dass die Unternehmen bei der Auskunftserteilung "nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand entschädigt werden".

In einer Stellungnahme beklagt der Bitkom weiter, dass die Eingriffe ins Fernmeldegeheimnis auch auf "minder schwere Straftaten" ausgeweitet werden würde und die Telekommunikationsüberwachung "nicht mehr nur Ultima ratio der Strafverfolgung wäre". Die Bezugnahme auf die IMEI-Nummer würde zudem auf erhebliche zusätzliche Belastungen für die Netzbetreiber führen. Eine eindeutige Gerätebezeichnung könne auch gar nicht gewährleistet werden. Der stärkere Einsatz des IMSI-Catchers stößt beim Bitkom ferner auf "erhebliche Bedenken", da damit "erhebliche Störungen im Netzbetrieb" der Mobilfunker verbunden seien.

Auch die baden-württembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) hält die Pläne ihrer benachbarten Bundesländer für "unhaltbar" angesichts des Karlsruher Urteils zum großen Lauschangriff. Sie hat einen Gegenvorschlag vorbereitet, laut dem der Straftatenkatalog aus Paragraph 100a komplett gestrichen werden soll. An seine Stelle sollen Maßstäbe treten, beispielsweise zur Definition von Straftaten mit "erheblicher Bedeutung". "Erhebliche Bedenken" gegen den Entwurf aus Bayern und Hessen hegt ferner der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP): "Ständig neue Eingriffsmöglichkeiten zu schaffen, kann nicht der richtige Weg sein." Neben dem Urteil zur Wohnraumüberwachung sieht Mertin auch die gerade vom Bundesverfassungsgericht gefällte Entscheidung über die Regelungen zur Abhörpraxis des Zollkriminalamts als "Warnung" für die unionsgeführten Länder. (anw)