Patente und Software -- wie geht das zusammen?

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erläutert in einem Gastbeitrag die Haltung der Bundesregierung zur Frage der Softwarepatente.

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Der "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" -- so die offizielle Bezeichnung -- hat nicht nur im politischen Raum große Unruhe erzeugt. Es geht um die Harmonisierung des rechtlichen Rahmens für computerimplementierte Erfindungen.

Warum ist das nötig?

Das Patentrecht schützt technische Erfindungen, die die Voraussetzungen der Neuheit und der gewerblichen Anwendbarkeit erfüllen und vor allem auch die nötige Erfindungshöhe aufweisen. Im Hinblick auf computerimplementierte Erfindungen beschränkt sich das deutsche Patentgesetz ebenso wie die Regelungen der übrigen EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Patentübereinkommen auf die Aussage, dass Computerprogramme "als solche" nicht patentiert werden dürfen. Das Patentrecht will Computerprogramme "als solche" gar nicht schützen. Hier reicht das Urheberrecht völlig aus.

Anders sieht es aber in Fällen aus, in denen ein Erfinder beim Patentamt eine technische Erfindung anmeldet, bei der auch ein Computerprogramm eine Rolle spielt. Das Programm bildet dann eines von mehreren Bestandteilen der Erfindung, die in ihrer Gesamtheit geschützt wird. Das Antiblockiersystem bei Kraftfahrzeugen ist ein Beispiel. In diesen Fällen erstreckt sich der Patentschutz auch auf das Computerprogramm, weil es Bestandteil der Erfindung insgesamt ist.

In den vergangenen 20 Jahren sind viele Tausende derartiger Patente erteilt worden, und zwar im Einklang mit dem bestehenden Recht. In Deutschland haben das der Bundesgerichtshof und das Bundespatentgericht vielfach bekräftigt, ebenso die obersten Gerichte anderer Mitgliedstaaten und die Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts.

Allerdings ist die Rechtspraxis nicht einheitlich. Die Schutzmaßstäbe unterscheiden sich in den verschiedenen EU-Staaten. Durch die Richtlinie sollen die nationalen Patentgesetze für den Bereich der computerimplementierten Erfindungen harmonisiert und die Patentierungsvoraussetzungen in der gebotenen Klarheit festgeschrieben werden.

Besonders wichtig ist es, die Patentierung von Geschäftsmethoden zu verhindern. Hier sind wir uns mit Rat und Parlament einig. Entwicklungen wie in den Vereinigten Staaten -- dort gilt das Kriterium der Technizität ja nicht -- wollen wir für Europa vermeiden. Mit der Richtlinie wird die Patentierung von Geschäftsmethoden auch für die Zukunft ausgeschlossen. Das ist ein großer Gewinn an Rechtssicherheit.

Die Richtlinie wird nach Inkrafttreten auch für das Europäische Patentamt (EPA) gelten und der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird für Rechtseinheit sorgen. Unterschiedliche Entscheidungen in den einzelnen Mitgliedstaaten sind dann ausgeschlossen.

Die Richtlinie wird dazu beitragen, die Erteilung so genannter Trivialpatente zu vermeiden. Auf der Basis der bestehenden Rechtslage sind zu viele "Ausreißer" zu verzeichnen. Ich kann die Ängste und Befürchtungen vieler Betroffener gut verstehen und bin froh, dass jetzt gegen derartige Patente Einspruch erhoben wurde. Ein Beispiel ist der Einspruch der Gesellschaft für Informatik gegen das "One-Click-Geschenkpatent" im August letzten Jahres.

Wer erlässt die Richtlinie?

Die EU-Richtlinie über computerimplementierte Erfindungen wird nach europäischem Gemeinschaftsrecht gemeinsam vom Europäischen Parlament und vom Rat erlassen. Beide müssen sich also zusammenraufen. Das Europäische Parlament hat im letzten September insgesamt 64 Änderungsvorschläge zum Kommissionsentwurf vorgelegt. Der Rat hat heute seinen Lösungsvorschlag in Form eines "Gemeinsamen Standpunktes" verabschiedet und dabei zahlreiche Anregungen des Europäischen Parlaments berücksichtigt. Das am 13. Juni zu wählende Europäische Parlament wird nach seiner Konstituierung wiederum dazu Stellung nehmen. Einigt man sich nicht, gibt es keine Richtlinie. Das würde ich bedauern, weil dann die heutige uneinheitliche Rechtspraxis weiter bestehen würde.

Wie ist die deutsche Position?

Deutschland unterstützt die Harmonisierung im Interesse der Rechtseinheit und Rechtsklarheit. Die Bundesregierung ist allerdings der Ansicht, dass der Kompromissvorschlag der irischen Ratspräsidentschaft verbesserungsfähig ist. In der Sitzung des Wettbewerbsfähigkeitsrats hat Deutschland den von der Präsidentschaft vorgelegten Text zunächst nicht akzeptiert. Daraufhin kam es zu intensiven Kompromissverhandlungen, in deren Verlauf Deutschland zentrale Punkte durchsetzen konnte, die die Anforderungen an die Patentierung deutlich erhöhen.

Durch die Streichung des Erwägungsgrunds 13 und die in unserem Sinne vorgenommene Ergänzung der Definition des technischen Beitrags wird klargestellt, welche Qualität eine technische Neuheit haben muss, um patentierbar zu sein. Daneben ist eine weitere Klarstellung erfolgt, dass Computerprogramme als solche wie auch Quellcodes nicht patentiert werden können.

Wie geht es weiter?

Wenn Parlament und Rat sich nicht einigen können, wird das Vermittlungsverfahren eingeleitet. Dieses Verfahren ähnelt dem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Die Erfahrung zeigt, dass dieser Prozess sich über viele Monate, ja Jahre erstrecken kann. Deutschland wird in jedem Fall seine Position weiterhin nachdrücklich vertreten.

Unabhängig davon halte ich es für wichtig, die unterschiedlichen Beteiligten -- die Bandbreite erstreckt sich hier vom einzelnen freien Entwickler bis hin zu großen Unternehmen mit internationaler Bedeutung -- nicht nur weiter an dem Prozess zu beteiligen, sondern auch miteinander ins Gespräch zu bringen. Jeder sieht das Problem zunächst nur aus seiner Warte, um die eigenen Interessen zu wahren. Wir müssen aber eine Lösung erzielen, die einen für alle angemessenen Interessenausgleich bringt.

Ich möchte die Diskussion zwischen den verschiedenen Betroffenen fördern. Deshalb plane ich, einen "Runden Tisch" einzuberufen, bei dem in einem offenen und sachlichen Diskurs zumindest das gegenseitige Verständnis gefördert werden soll. Vielleicht ergeben sich auch neue Ideen, die uns voranbringen. (Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz) / (anw)