"Recht auf Vergessen": Google löscht 1,2 Millionen Links aus seinem Index

Seitdem der Europäische Gerichtshof im Mai 2014 entschied, dass Google Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus seiner Ergebnisliste streichen muss, wurden dazu 350.000 Ersuche gestellt.

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"Recht auf Vergessen": Google löscht 1,2 Millionen Links aus seinem Index

Techniker in einem Google-Rechenzentrum

(Bild: dpa)

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Google hat seit dem 29. Mai 2014 die Links zu 1.234.092 URL aus seinem europäischen Index gelöscht. Damit hat das Unternehmen 58 Prozent der in 348.085 Ersuchen monierte Links gelöscht, in denen das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) Mitte Mai 2014 eingeräumte "Recht auf Vergessen" wahrgenommen wurde.

"Recht auf Vergessen": Das EuGH-Urteil gegen Google

Der Europäische Gerichthshof hat im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten auf Verlangen aus ihren Ergebnislisten streichen müssen. Allerdings müssen die Artikel, Dokumente oder Seiten mit den inkriminierten Informationen keineswegs aus dem Netz verschwinden, die Informationen bleiben im Netz erhalten. Die Meinungen über das Urtell sind gespalten.

Aus Deutschland erreichten Google in der Zeit 60.198 Anträge auf Linklöschung, 220.589 oder 51,8 Prozent der Fundstellen flogen aus dem Index. 6317 Ersuche kamen aus Österreich, hier löschte Google mit 23.088 URL 52,2 Prozent der verlangten URl, in der Schweiz 27.834 Verweise, 55 Prozent der in 8339 Ersuchen erwähnten URL.

Der EuGH hatte voriges Jahr entschieden, dass Google dazu verpflichtet werden kann, Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus seiner Ergebnisliste zu streichen. Geklagt hatte ein Spanier, der sich dagegen gewehrt hatte, dass Google bei der Eingabe seines Namens einen Artikel über die Zwangsversteigerung seines Hauses vor mehr als 15 Jahren anzeigte.

Als aktuelles Beispiel aus Deutschland schildert Google nun in seinem aktuellen Transparenzbericht, es habe ein Ersuchen von einem Lehrer erhalten, der vor über zehn Jahren wegen eines geringfügigen Vergehens verurteilt wurde, einen Artikel über die Verurteilung zu löschen. Google habe die Seiten aus den Suchergebnissen für den Namen des Lehrers gelöscht.

Der größte Anteil der getilgten Verweise entfällt mit 10.220 auf Links auf Facebook. Auf profileengine.com entfielen 7986 URL, auf groups.google.com 6764 und auf youtube.com 5364. 9 Prozent aller zur Löschung aus den Suchergebnissen beantragten URL stammen von zehn Websites.

Google interpretiert das Urteil so, dass es Links nur auf seinen europäischen Websites entfernt – trotz einer Aufforderung der französischen Datenschutzbehörde CNIL, weltweit tätig zu werden, zumal die eigentlichen Fundstellen nicht gelöscht werden. Auf google.com und anderen außereuropäischen Seiten sind die in Europa gelöschten Links noch vorhanden. (anw)