Nintendo setzt sich gerichtlich gegen Kopierschutzknacker durch

In einem international beachteten Fall hat ein Mailänder Gericht den Modchip-Hersteller PC Box verurteilt, da dieser rechtswidrig den Kopierschutz von Nintendo-Spielkonsolen ausgehebelt habe. Zuvor hatte sich der EuGH eingeschaltet.

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Nintendo

(Bild: dpa, Everett Kennedy Brown)

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Ein italienischer Händler, der Modchips zur Umgehung des Kopierschutzes von Spielkonsolen verkauft hatte, muss dem japanischen Hersteller Nintendo Schadensersatz leisten. In dem jetzt bekannt gewordenen Urteil kommt das "Tribunale di Milano" zu dem Schluss, dass der Händler “PC Box” mit dem Verkauf der Modchips die Kopierschutzmechanismen Konsolen DS und Wii rechtswidrig ausgehebelt habe.

Das Mailander Gericht hatte in dem Verfahren auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) hinzugezogen. Die Luxemburger Richter hatten befunden, dass Kopierblockaden unter Umständen auch für kommerzielle Zwecke ausgehebelt werden dürfen, wenn sie etwa unverhältnismäßig oder nicht sinnvoll sind. Das Mailänder Gericht sollte prüfen, ob "andere wirksame Schutzmaßnahmen zu geringeren Beeinträchtigungen oder Beschränkungen der Handlungen Dritter führen könnten".

Nintendo hatte argumentiert, dass die Chips von PC Box vor allem verwendet würden, um illegal kopierte Spiele auf den Konsolen laufen zu lassen. Der Händler hatten anfangs dagegen gehalten, dass es Nintendo nicht nur im Urheberschutz für Spiele gehe, sondern auch den Einsatz unabhängiger "Homebrew"-Software und das Abspielen von Filmen, Videos und MP3-Dateien auf den Geräten zu verhindern.

Nachdem PC Box nicht darlegen konnte, dass Nintendo eine alternative und weniger restriktive Kontrolltechnik mit vergleichbarem Schutzpotenzial einsetzen könnte, folgten die Mailänder Richter mit ihrem Urteil den Anträgen Nintendos (Az.: 12508/2015). PC Box muss noch vorhandene Ausrüstung zum Kopierschutzknacken zerstören, Schadensersatz leisten und die gesamten Kosten für den Rechtsstreit tragen.

Es ist nicht das erste Mal, dass Nintendo erfolgreich gegen den Vertrieb von Modchips vorgeht. In den Niederlanden hatten die Japaner gegen mehrere Händler geklagt. Auch in Deutschland haben sogenannte Slot-1-Karten für Nintendo DS die Gerichte beschäftigt. (vbr)