Schäuble will "offene Diskussion" über neue Anti-Terrormittel

Die vom Bundesinnenminister geplanten Präventivbefugnisse für das BKA bringen einem Bericht zufolge neben den heftig umstrittenen Online-Durchsuchungen auch eine deutliche Ausweitung des großen Lauschangriffs.

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Die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble geplanten Präventivbefugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA) umfassen einem Bericht der taz zufolge neben den heftig umstrittenen Online-Durchsuchungen auch eine deutliche Ausweitung des großen Lauschangriffs und tiefgreifende Mittel gegen potenzielle Terroristen. Aufgegriffen hat der CDU-Politiker demnach auch eine alte Forderung der Union, die akustische Wohnraumüberwachung auch dann zuzulassen, wenn möglicherweise intime Gespräche geführt werden und der vom Bundesverfassungsgericht besonders geschützte Kernbereich der privaten Lebensgestaltung berührt wird. Schäuble will in solchen Fällen die von der SPD lange Zeit strikt abgelehnte Lösung durchsetzen, ein "Richterband" mitlaufen zu lassen. Dies war bereits in ersten Meldungen über das neue Anti-Terrorpakets des Ministers gemutmaßt worden.

Bei dem umstrittenen Verfahren sollen die heimlichen Ermittler zunächst Gespräche komplett aufzeichnen, ohne – wie bisher vorgeschrieben – bei der Berührung höchstpersönlicher Themen abbrechen zu müssen. Ein Richter sichtet anschließend gemäß der Vorstellung der Union das Material und gibt der Polizei nur die Teile der Gespräche frei, die nicht den "Kernbereich" der Privatsphäre betreffen. Bundesjustizminister Brigitte Zypries (SPD) hatte dies Lösung während der Debatte über die Novelle des großen Lauschangriffs vehement abgelehnt, da sie nicht mit der Rechtsprechung aus Karlsruhe vereinbar sei. Im Lauf der Woche meinte sie aber, dass man sich bei der Reform des BKA-Gesetzes mit den im Raum stehenden Präventivbefugnissen für die Wiesbadener Polizeibehörde "praktisch" einig sei. Ausnahme sei allein die Klausel zu verdeckten Online-Durchsuchungen alias dem "heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme" in der von Schäuble bevorzugten Form.

Gemäß dem Entwurf für die Novelle soll sich das BKA in drei Konstellationen um islamistische "Gefährder" kümmern können: Wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, wenn unklar ist, welches Land zuständig wäre, und wenn die Länder um Übernahme bitten. Bisher war die präventive Abwehr von Terroranschlägen Aufgabe der Länder und dort etwa der Landeskriminalämter. In insgesamt 25 Paragrafen werden dem BKA laut taz neue "vorsorgliche" Befugnisse eingeräumt. So kann es Gefährder vorübergehend in Gewahrsam nehmen oder deren Wohnungen durchsuchen. Das Polizeiamt soll künftig auch selbst präventive Rasterfahndungen durchführen dürfen. Bisher konnte es nur die auf der Suche nach "islamistischen Schläfern" erfolglos gebliebenen Rasterfahndungen der Länder koordinieren. Auch das vorübergehende Abhören von Telefonen soll zur Abwehr einer "dringenden Gefahr" für Leib und Leben möglich.

Beim Ausspähen von Festplatten sowie Speicherplattformen im Netz sieht der Entwurf den von BKA-Präsident Jörg Ziercke ins Spiel gebrachten Ansatz vor, um der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nachzukommen. Auf der Festplatte dürfte somit unter Verwendung von Suchbegriffen gestöbert werden, "die nicht zur Erfassung von Inhalten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung" führen, heißt es in Paragraf 20v. Allerdings könnte das BKA demnach durchaus etwa nach "Urlaubsbildern" suchen, wenn sich dahinter möglicherweise Fotos aus Al-Qaida-Camps verbergen.

Schäuble wies derweil Vorwürfe zurück, er habe sich mit jüngsten Äußerungen rund um Handy- und Internetverbote für "Gefährder" sowie zur Rechtsproblematik gezielter Tötungen von Terroristen gegen das Grundgesetz gestellt. "Offenbar provoziert man Aufregung, allein wenn man Fragen stellt, die in der wissenschaftlich seriösen, internationalen Debatte natürlich diskutiert werden", sagte der Minister der Sächsischen Zeitung. "Diese Reaktion quer durch die Medien und durch große Teile der politischen Klasse ist eigentlich ein Unding." Er sei wie weltweit viele Rechtsgelehrte der Überzeugung, "dass das internationale Recht" auf die viel beschworenen neuen "asymmetrischen Bedrohungen" keine zureichenden Antworten habe.

"Ich bin dafür, die Fragen offen zu diskutieren", betonte der CDU-Politiker zugleich. "Die Amerikaner haben diese Fragen hinter verschlossenen Türen diskutiert –und heraus kam Guantánamo. Wir diskutieren es öffentlich, und da kommt nicht Guantánamo raus. Da ist der Unterschied." Den Koalitionspartner SPD kritisierte Schäuble erneut. "Ich kann nicht richtig verstehen, warum diejenigen, die Online-Durchsuchungen früher zugelassen haben, jetzt sagen: Wir wissen gar nicht, ob man das braucht und ob man es kann", sagte er mit Blick auf verdeckte Computerüberwachungen durch den Verfassungsschutz zur Zeit der rot-grünen Bundesregierung. Das sei "in sich ein bisschen widersprüchlich". Der verantwortliche SPD-Politiker im Ministerium von Schäubles Vorgänger Otto Schily hatte zu Protokoll gegeben, die schon damals als heimlicher Zugriff auf Computersysteme verklausulierten Netzüberwachungen nicht als solche erkannt zu haben.

Was vom Rechtsstaat hierzulande nach der Debatte in der großen Koalition noch übrig bleibt, ist unterdessen weiter umkämpft. Vor einer neuen Sitzung einer Koalitionsarbeitsgruppe zu dem Thema am heutigen Freitag schlossen Teile der SPD eine schnelle Einigung strikt aus. Der zuständige Berichterstatter der Fraktion, der frühere SPD-Generalsekretär Klaus-Uwe Benneter, widersprach gegenüber der Frankfurter Rundschau dem innenpolitischen SPD-Sprecher Dieter Wiefelspütz. Dieser hatte in einer von Benneter als "Einzelmeinung" bezeichneten Stellungnahme Bedingungen wie den Kernbereichsschutz genannt, unter denen die Genossen den Online-Durchsuchungen zustimmen könnte. Die Union hatte Wiefelspütz dafür ausdrücklich gelobt und erklärt, er renne "offene Türen ein". Laut Benneter will die SPD aber weiter darauf bestehen, zunächst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den in Nordrhein-Westfalen eingeführten Netzbespitzelungen abzuwarten.

Der SPD-Abgeordnete Rüdiger Veit, einer der stellvertretenden innenpolitischen Sprecher, verwies auf eine ohnehin lange technische Vorbereitungszeit, bis solche Durchsuchungen möglich seien. Denkbar sei jetzt allenfalls, dass Schäuble es dem BKA wieder erlaube, an den technischen Methoden dafür weiter zu forschen. Deutlich unterschiedlich wird in der SPD auch die Funktion der Koalitionsarbeitsgruppe bewertet, die nun den Sommer über tagen soll. Benneter sagte, es geht nur um unverbindliche Informationstreffen. Wiefelspütz dagegen verweist auf eine Verabredung, trotz unterschiedlicher Meinungen "schon mal mit der Arbeit anzufangen".

Als unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre hat Matthias Jarke, Präsident der Gesellschaft für Informatik (GI) die Bestrebungen der Bundesregierung bezeichnet, die heimliche Online-Durchsuchung von Computern auf breiter Basis einsetzen zu wollen. Demnach liefert die bisherige Debatte über Chancen und Risiken der Maßnahme keine hinreichende Begründung, Artikel 13 des Grundgesetzes über die Unverletzlichkeit der Wohnung zu ändern. "Es kann nicht angehen, dass Bürgerinnen und Bürger knapp 20 Jahre nach der Wiedervereinigung erneut Sorge haben müssen, dass sie durch den Staat ohne ihr Wissen ausspioniert werden", monierte Jarke. Die Durchsuchung des heimischen Computers sei bei gravierenden Verdachtsmomenten auch heute schon durch Beschlagnahmung des Gerätes möglich. Eine Online-Bespitzelung ermögliche neben dem Auslesen und Kopieren von allen Daten des ausgespähten Rechners auch das Manipulieren der Dateien. Private Kommunikationsinhalte, Bilder, Filme oder Adressen könnten kopiert sowie Webcams und Mikrofone am heimischen Computer ferngesteuert werden – ohne Kenntnis des Benutzers, ohne Protokoll und ohne Zeugen. Von der Spionagesoftware der Ermittlungsbehörden ausgenutzte Lücken in Computersystemen oder Fehler bei der Programmierung könnten laut Jarke ihrerseits von Wirtschaftskriminellen oder anderen Trittbrettfahrern genutzt werden, um wertvolle Unternehmensinformationen oder personenbezogene Daten zu erlangen.

Siehe dazu auch:

Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch: (jk)