Urheberabgaben für Smartphones und Tablets festgelegt

Für Hersteller mobiler Geräte gelten neue Pauschalen für Urheberabgaben: 6,25 Euro pro Smartphone und 8,75 Euro pro Tablet. Darauf verständigten sich der Bitkom und die Verwertungsgesellschaften.

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Filesharing

(Bild: dpa, Michael Wenda)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Jürgen Diercks

Die Hersteller und Importeure müssen fortan für jedes Smartphone 6,25 Euro und für jedes Tablet 8,75 Euro an Urheberrechtsabgaben bezahlen. Auf diese Beträge hat sich der Bitkom mit den zuständigen Verwertungsgesellschaften geeinigt, teilte der IT-Branchenverband mit. Die Verträge gelten demnach rückwirkend für Mobiltelefone ab 2008, für Tablets ab 2012 und laufen für beide Gerätearten bis Ende 2018. Abschläge auf die Tarife gebe es für die vergangenen Jahre und gewerblich genutzte Geräte. Für die Verwerter bedeute das ab 2015 rund 170 Millionen Euro pro Jahr, schätzt der Bitkom.

Die Abgaben sollen das legale Kopieren urheberrechtlich geschützter Inhalte – also etwa Musik oder Fotos – für den privaten Gebrauch abgelten. Neben den Mobilgeräten werden derartige Pauschalen fällig für Computer, Kopierer, Drucker sowie auf Speichermedien. Sie werden auf den Verkaufspreis aufgeschlagen, wodurch die Verbraucher für das private Kopieren indirekt zur Kasse gebeten werden. Verwertungsgesellschaften erheben die Gebühren und schütten sie an die Urheber aus.

Anlässlich der Einigung kritisiert der Bitkom erneut das System der Pauschalabgaben als untauglich für die digitale Welt. Immer wieder kämen neue Geräte auf den Markt, bei denen geklärt werden müsse, ob und wie sie für Privatkopien genutzt werden könnten. Gleichzeitig gebe es einen Trend zum Streaming von Musik und Filmen – hier entfallen Kopien gänzlich. Ein Vorstoß des Bitkom gegen das gegenwärtige System der Pauschalvergütungen war vergangene Woche vom Verband der Deutschen Zeitschriftenverleger (VDZ) und der VG Wort kritisiert worden. (jd)