Urheberkonferenz: "Heilige Kuh der Anonymität gehört geschlachtet"

Urheber- und Medienrechtlechter waren sich auf einer Tagung mit der Grünen Renate Künast einig, dass der Anonymität im Internet der Garaus gemacht werden sollte. Auch die Haftungsprivilegien für Provider stehen zur Disposition.

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Netzausbau - Internet

(Bild: dpa, Daniel Reinhardt)

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Herrschende Meinung auf dem Podium einer Konferenz der "Initiative Urheberrecht" war am Mittwoch in Berlin, dass Internetnutzer besser identifizierbar sein müssten. Die Anonymität im Netz sei zwar eine "heilige Kuh für viele Nerds", meinte etwa der Göttinger Medienrechtler Gerald Spindler. "Sie gehört für mich aber auch mal geschlachtet." Es handle sich dabei schließlich nicht um ein Grundrecht, er habe ein solches zumindest weder im Grundgesetz noch in einschlägigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts gefunden.

Eng mit dem "Problem der Anonymität" verknüpft sind für Spindler die allgemeinen Haftungsprivilegien für Zugangs- und Diensteanbieter, die Informationen nur durchleiten. "Wenn Plattformen nicht sagen können, wer was macht, muss ich sie in die Haft nehmen können", plädierte der Jurist hier für eine "sektorspezifische" Anpassung der Klauseln in der E-Commerce-Richtlinie und dem Telemediengesetz (TMG).

Haftungsprivilegien sollten an "Anreize zum Eingreifen" geknüpft werden, schlug Spindler vor. Sie könnten etwa weiter gelten für Anbieter, die eine "automatisierte Rechtsverfolgung mit ID-System" ermöglichten. Dem Vorhaben der Bundesregierung, mit der umstrittenen laufenden TMG-Reform "gefahrgeneigte Dienste" pauschal stärker zur Verantwortung ziehen zu wollen, stellte der Rechtsexperte dagegen keine gute Note aus: In ihrer jetzigen Form verstoße die Initiative gegen die E-Commerce-Richtlinie, auch wenn die EU-Kommission dazu bisher noch nichts gesagt habe.

Es gebe keinen Anspruch auf Anonymität im Internet, sekundierte Matthias Lausen vom Institut für Urheber- und Medienrecht Spindler. Im öffentlichen Raum herrsche ein Vermummungsverbot, die Massenkommunikation hierzulande lebe von einem persönlich Verantwortlichen. "Das ist Hans Müller, er ist dafür verantwortlich, was in die Öffentlichkeit kommuniziert wird", führte der Jurist aus. Dies gelte für das Persönlichkeitsrecht genauso wie für den Handel mit Waren und Dienstleistungen. Der nationale Gesetzgeber solle hier über eine TMG-Änderung ruhig eine Vorlage machen, eine entsprechende EU-Reform käme dann schon in die Gänge.

Die Debatte über ein Netz ohne Nutzerkennung müsse geführt werden, meinte auch die grüne Verbraucherschutzpolitikerin Renate Künast: "Wir können nicht die Anonymität hochhalten, wenn alle den ganzen Tag über im Internet nur noch rüde beschimpft werden", erklärte die Ex-Ministerin den Zuhörern, die vermutlich in ihrer Jugend noch größtenteils gegen die Volkszählung demonstriert hatten. So werde die Kommunikation zwischen Menschen zerstört.

Künast räumte aber ein, dass sie mit dieser Ansicht in ihrer Fraktion ziemlich allein dastehe. Die Grünen hatten auf ihrem Bundesparteitag 2011 etwa einen Beschluss gefasst, wonach Technologien gefördert werden müssten, "die das Teilen von Internetbandbreite ermöglichen und die Anonymität beim Zugang oder der Nutzung des Internets gewährleisten". Bislang schreibt das TMG vor, dass Anbieter möglichst datenschutzsparsame Dienste zur Verfügung zu stellen haben.

Die Haftungsprivilegierung von Providern sei "nur eine einseitige Freistellung" gewesen, damit sich Internetdienste hätten entwickeln können, konstatierte Dieter Gorny, Chef des Bundesverbands Musikindustrie und Beauftragter für kreative und digitale Ökonomie des Bundeswirtschaftsministeriums. Emotional befänden sich viele "bei diesem Medium" zwar noch im Neuland und in der Anfangsphase. Es sei aber trotzdem nötig, nun "rational über einen neuen Rechtsrahmen" fürs Internet zu reden. Dabei müsse klar sein, dass Online-Plattformen auch nur Werbung verkauften und keine wirklich neuen Geschäftsmodelle hervorbrächten.

"An den Werbeeinnahmen sollten nicht nur die Plattformen verdienen, sondern auch die Kreativen", hatte Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters (CDU) zuvor als Parole ausgegeben. Wenn kulturelle Werke zum "kostenfrei verfügbaren Allgemeingut" würden, könnten Urheber ihre kreative Freiheit, "den Mächtigen nicht gefällig sein zu müssen", nicht mehr etwa zum Schreiben von Drehbüchern oder für Innovationen nutzen. Wichtig sei daher eine Gesellschaft, "in der auch geistige Leistung finanziell honoriert wird".

[Update 3.12.2015 14:26]:

Renate Künast beschwerte sich mittlerweile auf Twitter, ihre Aussagen seien "aus dem Zusammenhang gerissen". Hatespeech mache Social Media bald unbenutzbar. "Gegen solche Straftaten muss trotz Grundsatz der Anonymität eine Strafverfolgung möglich sein." Für Datenschutz und Bürgerrechte sei Anonymität im Netz angesichts der Vernetzung aller Lebensbereiche fundamental, betonte Künast. Sie erklärte aber nicht, wie sie den Widerspruch von "Grundsatz der Anonymität" zu ihrer Aussage, "wir können nicht die Anonymität hochhalten, wenn alle den ganzen Tag über im Internet nur noch rüde beschimpft werden", auflösen will. (axk)