Smart Meter: Bundesrat fordert Wahlfreiheit bei intelligenten Stromzählern

Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch unter 6000 kWh sollen verhindern dürfen, dass ihr "intelligentes Messsystem" Daten aus der Ferne übertragen kann oder sie überhaupt "zwangsdigitalisiert" werden. Dafür macht sich der Bundesrat stark.

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Bundesrat fordert Wahlfreiheit beim Einbau intelligenter Stromzähler
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Der Bundesrat will den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Digitalisierung der Energiewende" beschneiden. Anschlussnutzer mit einem Jahresstromverbrauch von weniger als 6000 Kilowattstunden (kWh) sollen nur auf "freiwilliger Basis" mit intelligenten Messsystemen ausgerüstet werden dürfen, verlangt er in einer am Freitag angenommenen Stellungnahme. Die Geringverbraucher müssten Smart Metern zustimmen.

Die Geräte sammelten massenhaft sensible Daten zum Stromverbrauch und persönlichem Verhalten, wobei Lecks niemals ausgeschlossen werden könnten, heißt es zur Begründung. Mögliche finanzielle Einsparungen durch angepasstes Verbrauchsverhalten dank ausführlicherer Informationen werde den Kleinabnehmern zudem gleich wieder genommen, da sie die Betriebskosten von jährlich bis zu 100 Euro tragen müssten.

Wenigerbraucher sollen es zudem ablehnen können, dass ihr intelligentes Messsystem ans Internet angeschlossen wird. Damit will der Bundesrat "berechtigten Bedenken" entgegenkommen. Viele könnten aktuell Vor- und Nachteile der neuen Technik noch nicht abschätzen und wollten Energieverbrauchsdaten zunächst nicht einfach preisgeben. An den Kosten für den Smart-Meter-Einbau müssten sich Haushaltsmitglieder in diesem Fall aber trotzdem beteiligen.

Außerdem seien die bisher vorgesehenen Datenschutzvorgaben unzureichend, meint der Bundesrat. So werde der für den Verbraucherschutz besonders wichtige Grundsatz der Datensparsamkeit "nicht konsequent umgesetzt": Grundsätzlich sollten alle Verbrauchsinformationen "zunächst in der Datenhoheit des Haushalts verbleiben". Es sollten nur Daten übermittelt werden, die notwendig sind, um flexible Produkte zu messen und abzurechnen. In jedem Fall erscheine es geboten, die ohne Einwilligung des Betroffenen durch intelligente Messsysteme erfassbaren Daten gesetzlich zu definieren und zu beschränken.

Die Speicherfrist für Energieverbrauchswerte müsse von 24 auf 12 Monate verkürzt werden. Weiter verlangen die Länder, dass das Schutzprofil des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für das "Smart Meter Gateway" konsequent angewendet werden müsse.

Der Bundesrat will es auch allen Verbraucher einräumen, den Energielieferanten, einen Tarif zur Strombelieferung sowie den Messstellenbetreiber frei zu wählen. Dies sei wichtig, da intelligente Messsysteme viele sensible Daten über das Nutzungsverhalten des Anschlussnutzers erheben und verarbeiten.

Ebenfalls am heutigen Freitag hat der Bundesrat einem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf zur Reform des Energieleitungsbaus zugestimmt. Durch ihn soll die Bevölkerung den Netzausbau besser akzeptieren und die Erdverkabelung bei Gleichstromleitungen Vorrang haben. In Wohngebieten sind künftig Höchstspannungstrassen über der Erde sogar verboten, müssen also im Boden verlegt werden. Mit den umkämpften Gleichstromkabeln soll Windstrom aus Nord- nach Süddeutschland transportiert werden. (anw)