Erste Verfassungsbeschwerde gegen neue Vorratsdatenspeicherung

Eine Berliner Anwaltskanzlei hat am gleichen Tag, an dem das neue Gesetz zum anlasslosen Protokollieren von Nutzerspuren im Netz und im Mobilfunk in Kraft trat, bereits Klage dagegen in Karlsruhe erhoben. Weitere solche Initiativen sind geplant.

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Vorratsdatenspeicherung
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"Wir haben soeben gegen die in Kraft getretene Vorratsdatenspeicherung Verfassungsbeschwerde erhoben", teilten die Rechtsanwälte Carl Christian Müller und Sören Rößner von der Berliner Kanzlei MMR am Freitag mit. Sie klagten vor dem Bundesverfassungsgericht zum einen "in eigenem Namen und aus eigener Rechtsbetroffenheit als Berufsgeheimnisträger", da sie nicht ausreichend vor der heftig umstrittenen Überwachungsmaßnahmen geschützt seien. Der Initiative hätten sich aber auch zahlreiche weitere Betroffene angeschlossen.

Vorratsdatenspeicherung

Zu den Beschwerdeführern zählen demnach unter anderem der Landesverband Berlin-Brandenburg des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), der Deutsche Medienverband (DMV) sowie eine Reihe von Journalisten und die Medienexpertin der Grünen im Bundestag, Tabea Rößner.

Der mit den neuen Speicherpflichten für Telekommunikationsanbieter einhergehende "schwerwiegende Eingriff" sei mit den Vorgaben des Verfassungsgerichts zu einer "verhältnismäßig ausgestalteten Vorratsdatenspeicherung nicht vereinbar", begründen die Anwälte den Schritt. Dies gelte vor allem im Hinblick auf die vom Bundesverfassungsgericht geforderte "Überwachungsgesamtrechnung". Seit Bekanntwerden der uferlosen Speicher- und Überwachungspraktiken der Geheimdienste durch die Enthüllungen von Edward Snowden und angesichts zusätzlicher einschlägiger Vorhaben wie etwa der Fluggastdatenanalyse sei der gesetzgeberische Handlungsspielraum in Richtung weiterer Datensammlungen "auf Null reduziert".

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 das frühere, ebenfalls von einer schwarz-roten Koalition verabschiedete Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Voriges Jahr erklärte der Europäische Gerichtshof auch die einschlägige EU-Richtlinie für nichtig. Auch mit dessen Urteil ist der neue hiesige Überwachungsvorstoß den Beschwerdeführern zufolge nicht vereinbar.

Die beiden Anwälte und ihre Unterstützer haben nach eigenen Angaben Anfang November auch schon einen Antrag an das Verfassungsgericht gestellt, wonach dieses einstweilig anordnen soll, dass die Speicherauflagen für die Provider bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ausgesetzt werden.

In dem Gesetz selbst ist eine Übergangsregel enthalten, wonach die Verpflichtungen zum anlasslosen Sammeln von Verbindungs- und Standortdaten "spätestens" vom 1. Juli 2017 an zu erfüllen sind. Ein Urteil aus Karlsruhe ist bis dahin aber voraussichtlich noch nicht zu erwarten. Dem Antrag sollen sich ferner neun Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses aus verschiedenen Fraktionen sowie ein Kinderarzt angeschlossen haben.

Unter dem Dach der Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage will der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik parallel eine weitere Verfassungsbeschwerde formulieren. Er hatte bereits rund 35.000 Bürger erfolgreich bei der Klage gegen die vormalige Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe vertreten.

Der Jurist wies darauf hin, dass Bayern bereits dem Landesamt für Verfassungsschutz Zugriff auf die Metadaten geben wolle, obwohl die Tinte unter dem Gesetz noch gar nicht getrocknet sei. Die neue Klage unterstützen laut Digitalcourage bereits rund 25.000 Menschen, weitere könnten sich derzeit noch anschließen.

Auch die FDP halte an ihrem Plan fest, "die Sache vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen", erklärte ihr Bundesgeschäftsführer Marco Buschmann. Der Bundeschef der Liberalen, Christian Lindner, machte klar: "Wir sehen uns in Karlsruhe." (jk)