Österreich beschließt umstrittenes Staatsschutzgesetz

Der österreichische Nationalrat hat am Mittwochabend das umstrittene Staatsschutzgesetz beschlossen. Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP waren dafür, die Opposition dagegen. Freiheitliche und Grüne wollen den Verfassungsgerichtshof anrufen.

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Österreich beschließt umstrittenes Staatsschutzgesetz

Während einer Protestaktion gegen das Gesetz wurde das Parlament symbolisch mit einer schwebenden Überwachungskamera gefilmt.

(Bild: AKvorrat.at (CC-BY 4.0))

Lesezeit: 4 Min.
Inhaltsverzeichnis

Mit einem "Polizeilichen Staatsschutzgesetz" weitet Österreich die Befugnisse des Inlandsgeheimdienstes aus. Das offiziell als Polizeibehörde eingeordnete Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) darf nun mehr Einzelpersonen überwachen. Der Einsatz von V-Leuten wird auf Fälle ausgedehnt, in denen noch gar keine Straftat begangen wurde. Für das Vorhaben hat Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) gleich zwei österreichische Big Brother Awards erhalten. Mittwochabend passierte das Gesetzespaket mit 91 zu 59 Stimmen den Nationalrat.

Das Parlamentsgebäude an der Wiener Ringstraße

(Bild: Jebulon/Thomas Wolf CC-BY-SA 3.0)

Die Zustimmung des Bundesrates, der zweiten Parlamentskammer, gilt als Formsache. Danach wollen Nationalratsabgeordnete von Freiheitlichen und Grünen gemeinsam den Verfassungsgerichtshof (VfGH) des Landes anrufen. Er müsste dann prüfen, ob das neue Gesetz und die gleichzeitigen Novellen mehrerer anderer Gesetze verfassungskonform sind. Solche Gesetzesprüfungen sind selten, weil dafür mindestens ein Drittel der Abgeordneten des Nationalrates oder des Bundesrates einen gemeinsamen Antrag stellen muss.

Das BVT hat in Zukunft vollen Zugriff auf die Daten aller Behörden und Unternehmen. Eine richterliche Genehmigung ist nicht mehr erforderlich. Lediglich ein "Dreiersenat", bestehend aus dem internen Rechtsschutzbeauftragten des Innenministeriums und dessen beiden Stellvertretern muss mehrheitlich zustimmen. Der Rechtsschutzbeauftragte bekommt aber keine volle Akteneinsicht. Das BVT darf diese verweigern, wenn es die Identität eines Zeugen geheim halten möchte.

Vielleicht werden die österreichischen Verfassungsrichter das Polizeiliche Staatsschutzgesetz bald überprüfen.

(Bild: VfGH/Achim Bieniek )

Überwacht werden darf schon zur "Bewertung der Wahrscheinlichkeit" eines verfassungsgefährdenden Angriffs. Lediglich ein "begründeter Gefahrenverdacht" ist erforderlich, dessen Gehalt aber nicht unabhängig überprüft wird. Verdachtsmomente müssen nicht schriftlich festgehalten werden.

Der Begriff des "verfassungsgefährdenden Angriffs" ist weit gefasst. Die Gesetzesvorlage stellte rund 100 möglicherweise begangene oder vielleicht künftige Straftaten unter diesen Begriff. In letzter Minute sind durch noch nicht vorliegende Abänderungsanträge der Regierungskoalition einige Straftaten aus dem Katalog entfernt worden, darunter diverse Verhetzungsdelikte, die Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole sowie die Befürwortung von Straftaten. Zudem gelten manche Straftaten jetzt nur dann als verfassungsgefährdend, wenn sie vorsätzlich begangen wurden oder vielleicht vorsätzlich begangen werden werden.

"Dezidiert festgeschrieben wurde mit dem Abänderungsantrag außerdem, dass der in der Strafprozessordnung verankerte Schutz des Berufsgeheimnisses von Anwälten, Journalisten und anderen Berufsgruppen auch für die Ermittlung personenbezogener Daten nach dem Staatsschutzgesetz gilt", schreibt der Pressedienst des österreichischen Parlaments. Von den Abänderungsanträgen der Opposition fand keiner eine Mehrheit.

Das BVT darf alle gesammelten Daten an ausländische Geheimdienste weiterleiten. Selbst darf es die Daten sechs Jahre lang speichern. Das Zugriffsprotokoll wird aber nur drei Jahre lang aufgehoben. Der österreichische Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte über 30.000 Unterschriften gegen das Gesetz gesammelt.

Die Opposition kritisierte einen "massiven Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte", fehlende richterliche Kontrolle im Einzelfall sowie eine unzulängliche generelle parlamentarische Kontrolle des BVT. Zwei fraktionslose Abgeordnete waren zwar für die neuen Überwachungsbefugnisse, hinterfragten aber die Weiterleitung der Daten an ausländische Geheimdienste.

Aus Sicht der ÖVP handelt es sich um ein austariertes Gesetz, das den Behörden den Kampf gegen den Terrorismus erleichtere, ohne unverhältnismäßig in Bürgerrechte einzugreifen. Die Bespitzelung von Bürgern sei nicht das Ziel. Auch SPÖ-Vertreter betonten den Fokus auf Kampf gegen Terrorismus und Extremismus.

Im Zuge der Novellen wird auch eine rechtliche Grundlage für den Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten zur Dokumentation von Amtshandlungen geschaffen. Dabei geht es insbesondere um so genannte Bodycams, Kameras, die Polizisten am Körper tragen können.

Vor Beginn einer Aufzeichnung ist der Einsatz der Geräte anzuzeigen. Die dann erzeugten personenbezogenen Daten dürfen nur zur Verfolgung strafbarer Handlungen, die sich während der Amtshandlung ereignet haben, sowie zur Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Amtshandlung ausgewertet werden. Die Aufnahmen sind nach sechs Monaten zu löschen. (ds)