Anmaßung von Copyright: Warner bietet 14 Millionen Dollar "Happy-Birthday"-Rückzahlungen

Warner/Chappell verzichtet auf Tantiemen für "Happy Birthday" und zahlt bis zu 14 Millionen US-Dollar zurück – wenn ein US-Gericht das akzeptiert. Auch ausländische Geschädigte sollten Geld zurückbekommen. Der Text könnte gemeinfrei werden.

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Leuchtreklame "Happy Birthday"

Happy Birthday gilt als berühmtestes Lied der Welt.

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Über Jahrzehnte hat der Musikverlag Warner/Chappell Music Tantiemen für den Text zu "Happy Birthday" kassiert, ohne die Rechte daran zu besitzen. Das hat ein US-Bundesbezirksgericht im September festgestellt, nachdem Dokumentarfilmer den Verlag verklagt hatten. Sie wollten Warners Gebührenforderung nicht bezahlen. Nun liegen Details des im Dezember angekündigten Vergleichs vor. Er soll verhindern, dass statt Warner andere weiter kassieren.

Ausblasen!

(Bild: ritchielee CC-BY-SA 2.0 )

In der Vereinbarung, die vom Gericht noch akzeptiert werden muss, verzichtet Warner/Chappell auf weitere Tantiemenforderungen. In den USA könnte der Text noch bis mindestens 2030 geschützt sein, in der EU läuft das Urheberrecht Ende dieses Jahres aus. Außerdem zahlt der Verlag bis zu 14 Millionen US-Dollar. Davon gehen 33 Prozent (4,62 Millionen Dollar) an die Anwälte der Kläger.

Der Rest von rund 10 Millionen Dollar wandert in einen Fonds, aus dem Geschädigte entschädigt werden sollen. Als solche anerkannt werden können alle, die nach dem 3. September 1949 direkt oder indirekt Tantiemen für den Text zu Happy Birthday gezahlt haben. Umfasst sind ausdrücklich auch Geschädigte, die an ausländische Verwertungsgesellschaften wie etwa die deutsche GEMA gezahlt haben. Das gilt aber nicht bezüglich der Melodie. Sie ist zwar in den USA seit 1949 gemeinfrei, in der EU liegen die Verlegerrechte aber wohl bei Warner/Chappell.

Sollte das Gericht den Vergleich vorläufig annehmen, können Geschädigte entweder einen Antrag auf Entschädigung stellen und werden dann voll entschädigt, soweit das Geld reicht. Alternativ können sie aber auch ausdrücklich widersprechen.

Ein Widerspruch bewahrte ihnen die Möglichkeit, selbst Warner/Chappell zu verklagen und vielleicht eine höhere Entschädigung herauszuschlagen. Wer untätig bliebe, bekäme nichts, könnte dann aber auch nicht klagen. Würde von den zehn Millionen Dollar ein Rest bleiben, wanderte dieser zurück zu Warner/Chappell.

Richter George H. King leitet das Verfahren.

(Bild: US Courts )

Die zehn Millionen Dollar im Fonds sind nur ein Bruchteil der Einnahmen, die der Musikverlag über Jahrzehnte kassiert hat. Die Summe wird auf 46 Millionen bis 51 Millionen Dollar geschätzt. Alleine der Einnahmenausfall im vierten Quartal 2015 hat den Betriebsgewinn vor Abschreibungen um mehr als 6 Millionen Dollar einbrechen lassen.

Die Vereinbarung listet die Vorzüge des Vergleichs auf: Sollte der Prozess fortgeführt werden, würde er wahrscheinlich noch Jahre dauern und viel Geld kosten. Ein Berufungsgericht könnte die Entscheidung, dass Warner/Chappell keine Rechte besitzt, wieder aufheben. Personen, die vor längerer Zeit geschädigt wurden, könnten vor Gericht an einer Verjährungseinrede scheitern.

Vor allem aber droht eine Zahlungspflicht an andere: Zwei Stiftungen, die auf die Autorinnen des Texts zurückgehen, behaupten ebenfalls die Rechte an dem Text. Sie hatten im Gegenzug für die (vermeintliche) Abtretung des Copyright mehr als 20 Jahre lang Zahlungen von Warner/Chappell erhalten. Wenn die Rechte nicht übertragen wurden, müssten sie weiterhin bei den beiden Stiftungen liegen, meinen diese.

Allerdings haben die Stiftungen ebenfalls dem Vergleich zugestimmt. Alle Beteiligten ersuchen den Richter, den englischsprachigen Text zu Happy Birthday für gemeinfrei (Public Domain) zu erklären. Offen ist, ob der Richter diesem ungewöhnlichen Antrag ohne weiteres Verfahren zustimmen wird. Denn die Rechte könnten auch bei einem noch unbekannten Dritten liegen. Geklärt wurde bisher nur, wer die Rechte nicht besitzt: der Musikverlag Warner/Chappell Music.

(ds)