Datenschützer wettert: "Der Präventionsstaat sammelt und sammelt"

Der sachsen-anhaltische Datenschutzbeauftragte Harald von Bose hat ein düsteres Fazit aus seinem aktuellen Tätigkeitsbericht gezogen: Menschen würden gläserner, Grundrechte befänden sich im Rückzugsgefecht.

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Datenschützer wettert: "Der Präventionsstaat sammelt und sammelt"

Harald von Bose

(Bild: datenschutz.sachsen-anhalt.de)

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Durch zunehmende staatliche Überwachung, massive Datenauswertungen durch Internetkonzerne und dem Trend zu Big Data könne die Demokratie unterwandert werden. Davor warnte der sachsen-anhaltische Datenschutzbeauftragte Harald von Bose am Dienstag zur Präsentation seines aktuellen Tätigkeitsberichts. Er umfasst den Zeitraum von April 2013 bis März 2015, bezieht aber Entwicklungen bis Anfang Februar 2016 noch mit ein.

"Die Grundrechte des Schutzes der Privatsphäre, der informationellen Selbstbestimmung und der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme befinden sich in der Defensive", beklagt von Bose. Die Menschen würden in immer mehr Lebensbereichen gläserner.

"Im Verhältnis von Freiheit und Sicherheit gewinnt letztere weiter an Übermacht. Der Präventionsstaat sammelt und sammelt." Der Kern des Konflikts werde bei anlasslosen Massenüberwachungen wie der Vorratsdatenspeicherung besonders deutlich, schreibt von Bose, da das verdachtsunabhängige Sammeln von Verbindungs- und Standortinformationen zu einer "Totalüberwachung" führen könne.

Die Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus sei oft nur Vorwand, führe aber zu immer mehr Befugnissen der Sicherheitsbehörden. Big-Data-Anwendungen nicht nur in der Wirtschaft, sondern auch des Staates würden hohe Risiken bergen, etwa wenn Ermittler mit "Predictive Policing" Kriminalitätsschwerpunkte auszumachen versuchten.

Im Gegensatz zu Vertretern der Bundesregierung fordert von Bose "gesetzliche Vorgaben zur Datensparsamkeit", um die Informationssicherheit zu verbessern. Er brach zudem eine Lanze für Barzahlungen, da es sich dabei um eine Alltagsfreiheit handle. Der Staat dürfe nicht alle unverdächtigen Kunden in die Haftung nehmen, nur um einigen Kriminellen die Geldwäsche zu erschweren. (anw)