Spionage-Prozess: Anklage fordert zehn Jahre Haft wegen Landesverrats

Die Vorwürfe haben es in sich: Jahrelang soll ein BND-Mitarbeiter als Spitzel für die CIA gearbeitet haben. Dafür soll er nach der Forderung der Bundesanwaltschaft für viele Jahre ins Gefängnis.

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Spionage-Prozess: Anklage fordert zehn Jahre Haft wegen Landesverrats
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Von
  • dpa

Wegen jahrelanger Spitzel-Tätigkeit vor allem für den US-Geheimdienst CIA hat die Bundesanwaltschaft zehn Jahre Haft für einen ehemaligen BND-Büromitarbeiter gefordert. Bundesanwalt Wolfgang Siegmund und Staatsanwalt Frank Stuppi warfen dem 32-Jährigen am Donnerstag Landesverrat in besonders schweren Fällen, die Verletzung von Dienstgeheimnissen und Bestechlichkeit vor.

Zwischen 2008 und 2014 soll der gelernte Bürokaufmann mehr als 200 teils streng geheime Dokumente des Bundesnachrichtendienstes (BND) an die CIA weitergegeben und dafür Geld kassiert haben – mindestens 80.000 Euro. Besonders brisant: Darunter war eine Datenbank mit Tarn- und Klarnamen deutscher Agenten im Ausland. Markus R. soll dabei auch das Leben einer BND-Quelle im Ausland aufs Spiel gesetzt haben. 2014 soll sich der Angeklagte darüber hinaus dem russischen Geheimdienst angedient und diesem drei BND-Dokumente geliefert haben.

Die Verteidigung kann ihr Plädoyer am 14. März halten. Das Urteil will das Münchner Oberlandesgericht dann am 17. März sprechen. Ein Psychiater hat dem 32-Jährigen volle Schuldfähigkeit bescheinigt.

Als Motive unterstellte Siegmund dem Angeklagten das Streben nach Geld und ein überhöhtes Geltungsbedürfnis. Als strafverschärfend müsse man werten, dass sich R. sowohl der CIA als auch dem russischen Geheimdienst von sich aus angedient habe und nicht etwa angeworben worden sei. Das Vertrauen seines Arbeitgebers in ihn habe er "gröblich missbraucht". Für den 32-Jährigen spreche dessen Geständnis – auch wenn dies nicht vorbehaltlos und vollständig gewesen sei.

R., der seit Juli 2014 in Untersuchungshaft sitzt, hatte vor Gericht ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Er selbst hatte als Motive Langeweile, Frust und Unterforderung an seinem Arbeitsplatz beim BND angegeben - und "Nervenkitzel" und "Abenteuerlust".

Stuppi begründete ausführlich, warum aus Sicht der Bundesanwaltschaft auch die Weitergabe von Informationen an die USA als Landesverrat zu werten sei – auch wenn es sich um einen engen Bündnispartner handelt. Er verwies darauf, dass der Bundesgerichtshof schon vor Jahrzehnten argumentiert habe, dass es auch zwischen politisch verbündeten und befreundeten Staaten Staatsgeheimnisse gebe. (mho)