Recht auf Vergessen: Ab dieser Woche blockt Google ein wenig globaler

Treffer, die in Europa blockiert werden müssen, zeigt Google auch nicht mehr mit Google.com und anderen Länderversionen seiner Suchmaschine an – wenn von der EU aus gesucht wird.

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Recht auf Vergessen: Ab dieser Woche blockt Google ein wenig globaler
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Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs muss Google aus seinen Suchergebnissen Links zu unliebsamen Informationen löschen. Personen in Europa können von Google (und anderen Suchmaschinen) die Sperrung von Ergebnissen verlangen, die nach Eingabe ihres Namens erscheinen.

"Recht auf Vergessen": Das EuGH-Urteil gegen Google

Der Europäische Gerichthshof hat im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten auf Verlangen aus ihren Ergebnislisten streichen müssen. Allerdings müssen die Artikel, Dokumente oder Seiten mit den inkriminierten Informationen keineswegs aus dem Netz verschwinden, die Informationen bleiben im Netz erhalten. Die Meinungen über das Urtell sind gespalten.

Bislang hat Google solche Links allerdings nur in den europäischen Versionen seiner Suchmaschine gelöscht, also zum Beispiel in google.de und google.fr. Auf der US-Version google.com und anderen zu Ländern außerhalb der EU gehörenden Ausgaben der Suchmaschine waren die Treffer immer noch auffindbar, auch wenn man diese Sites von der EU aus aufgerufen hat.

Letzteres will Google nun ändern. "Ab nächster [also dieser, das Posting ist von vergangenem Freitag A.d.R.] Woche werden wir zusätzlich zu unserer bisherigen Praxis Geolokation-Signale wie IP-Adressen benutzen, um den Zugriff auf die gesperrten URLs auf allen Google-Suchdomains einschließlich google.com zu beschränken, wenn sie aus dem Land der Person aufgerufen wird, die die Linksperre eingefordert hat" schreibt Google-Datenschutzbeauftragter Peter Fleischer in einem Blog-Posting.

Das ist also nur eine sehr geringe Ausweitung der bisherigen Praxis. Wenn demnach jemand eine von einem Deutschen gesperrte Seite auf google.com sucht, wird er sie nur dann nicht finden, wenn er das von Deutschland aus tut. Aus jedem anderen EU-Land wird die betreffende Seite auch weiterhin auf google.com und Co. zu finden sein.

"Wir hoffen, dass diese zusätzliche Sperr-Ebene dem verbesserten Schutz entspricht, den europäische Regulierer von uns fordern", schreibt Fleischer in seinem Blog. Das ist fraglich, denn die französische Datenschutzbehörde CNIL beharrt im Streit mit dem Suchmaschinenbetreiber darauf, dass das "Recht auf Vergessen" weltweit wirken soll – ohne Einschränkungen. Google weist das Ansinnen zurück: Kein Land solle die Autorität haben, zu kontrollieren, auf was jemand in einem anderen Land zugreifen könne. (jo)