‘1,5-Volt-Grafikkarten’

Auf aktuellen Mainboards mit Chipsätzen wie Intels i845-Familie und i850E oder Nvidias nForce darf man nur AGP-Grafikkarten betreiben, die mit 1,5 Volt arbeiten. Wie kann ich solche Karten erkennen?

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht
Lesezeit: 2 Min.

Auf aktuellen Mainboards mit Chipsätzen wie Intels i845-Familie und i850E oder Nvidias nForce darf man nur AGP-Grafikkarten betreiben, die mit 1,5 Volt arbeiten. Wie kann ich solche Karten erkennen?

Die genannten Chipsätze vertragen ausschließlich Signalspannungen von 1,5 Volt auf den AGP-Datenleitungen. Dieses Spannungsniveau ist für den AGP-4X-Modus zwingend vorgeschrieben und im 2X-Modus optional.

Die AGP-Spezifikation sieht zwei Positionen für Querstege im AGP-Steckplatz vor, die die zulässige Signalspannung kodieren. In eine AGP-Fassung mit 1,5-Volt-Steg, wie sie auf Mainboards mit den genannten Chipsätzen obligatorisch ist, lassen sich Karten nicht einstecken, die nur eine 3,3-Volt-Kerbe haben. Dazu gehören ältere Modelle wie die Voodoo-Karten von 3Dfx, ATIs Rage Fury, die Matrox G200 und Karten mit dem Nvidia TNT oder S3 Savage4.

Fast alle jüngeren AGP-Grafikkarten haben jedoch zwei Kerben und passen in 3,3- und 1,5-Volt-Slots. Einige wenige vorgebliche AGP-4X-Karten beherrschen trotz 1,5-Volt-Kerbe im Kontaktkamm aber nur die Kommunikation mit 3,3 Volt Spannung. Der Einsatz solcher Karten kann Mainboards mit den genannten Chipsätzen beschädigen, allerdings bauen einige Hersteller mittlerweile Schutzschaltungen ein. Dennoch sollte man insbesondere Karten mit dem SiS305-Grafikchip meiden. Auch bei einigen Exemplaren mit der ersten Generation der Nvidia-TNT2-Chips scheint das Problem aufzutreten. Der Nachfolger TNT2 Ultra ist unverdächtig. Im Zweifel kann man Karten in einem Mainboard mit einem anderen AGP-4X-tauglichen Chipsatz testen: Läuft die Karte nur im AGP-2X-Modus, sollte man vom Einsatz mit Intels i845- und i850-Typen und dem Nvidia nForce absehen. Den aktuellen AGP-Modus zeigt übrigens das Shareware-Utility PowerStrip an. (ciw)

(ciw)