Uber vs. Taxi: Französisches Gericht korrigiert neues Transportgesetz

Kleiner Etappensieg für Uber: Der Conseil d’Etat hat einer Beschwerde gegen das neue Transportgesetz in einem Teil stattgegeben. Doch darüber hinaus bleiben die neuen Regeln in Kraft. Das gefällt auch dem Taxigewerbe nicht.

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Uber vs. Taxi: Französisches Gericht korrigiert neues Transportgesetz

Mit einer neuen Werbekampagne geht Uber in Frankreich in die Charme-Offensive.

(Bild: Uber)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Volker Briegleb
Inhaltsverzeichnis

Das oberste französische Verwaltungsgericht hat einen Teil der neuen Regeln für die Personenbeförderung wieder kassiert. Das Ende 2014 gegen Fahrtvermittler wie Uber in Stellung gebrachte Gesetz stehe in einem Punkt mit EU-Recht im Konflikt und hätte der EU-Kommission vorgelegt werden müssen, entschied der Conseil d’Etat am Mittwoch in Paris. Weitere Einwände gegen das Gesetz wies das Gericht zurück. Die unterschiedliche Regulierung von Chauffeurdiensten und Taxigewerbe werde durch ein Gesetz geregelt, dass der Verfassungsrat abgesegnet habe.

In Frankreich herrscht ein erbitterter Streit zwischen dem Taxi-Establishment, das die Regierung auf seiner Seite weiß, und dem milliardenschwerden US-Startup. Mit der neuen Gesetzgebung, die neue Anbieter wie Uber und das Taxi-Gewerbe klarer voneinander abgrenzen sollte, ging ein Verbot für unlizenzierte Fahrer einher. Das war das Aus für den auch hierzulande inzwischen verbotenen Dienst UberPOP, der Privatpersonen mit einem eigenen Fahrzeug an Fahrgäste vermittelt. Uber hat sich in Brüssel über die Gesetzgebung beschwert.

Online-Mitfahrdienst Uber

Teilen statt Besitzen: Der Mitfahrdienst Uber gilt wie der Zimmervermittler AirBnB allen Protagonisten der Sharing Economy als erfolgreiches Vorbild. Doch ist der Dienst sehr umstritten, Geschäftsmodelle wie die von Uber und Airbnb stellen Politik und Wirtschaft vor neue Herausforderungen.

Auf Grundlage des neuen Gesetzes hatte die französische Regierung unter anderem verfügt, dass Chauffeurdienste nicht auf GPS-Dienste zurückgreifen dürften, um Kunden und Fahrer schon vor einem möglichen Auftrag über Standorte und mögliche Wartezeiten zu informieren. Diese Anordnung hat der Conseil d’Etat nun kassiert, weil sie den Zugang zu modernen Informationsdiensten einschränke und dies mit EU-Recht kollidiere. Eine solche Einschränkung müsse der EU-Kommission vorgelegt werden, was in diesem Fall nicht geschehen sei.

Darüber hinaus hat das Gericht Regelungen zur Preisfindung formal gestrichen, die zuvor der Verfassungsrat für verfassungswidrig befunden hatte. Auch Einwände des Taxigewerbes gegen GPS-Erfassung und die Verpflichtung, eine elektronische Zahlungsmöglichkeit anzubieten, wies der Conseil d’Etat zurück. Grundsätzlich bestätigte das Gericht aber das Recht des Staates, Taxis und andere Chauffeurdienste gesetzlich unterschiedlich zu behandeln.

Im Januar hatte ein Gericht Uber dazu verdonnert, 1,2 Millionen Euro an eine Taxi-Gewerkschaft zu zahlen. Die Taxifahrer hatten Uber verklagt, weil das Unternehmen in Trainingsmaterial für neue Fahrer die mit dem neuen Gesetz geltende Rückkehrpflicht an den Betriebssitz nicht deutlich genug gemacht habe. Gegen die Regelung hatte Uber Verfassungsbeschwerde eingelegt, war damit aber vor Gericht abgeblitzt. Im Dezember war Uber bereits zur einer Strafe von 150.000 Euro verurteilt worden.

Unterdessen wird am Donnerstag in Paris der Prozess gegen zwei Uber-Manager fortgesetzt. Der Leiter von Ubers Aktivitäten in der Region EMEA, Pierre-Dimitri Gore-Coty, und Frankreich-Chef Thibaud Simphal, müssen sich vor Gericht wegen des Vorwurfs der Beschäftigung unlizenzierter Fahrer und mehrfacher Datenschutzvertößen verantworten. Die beiden Uber-Manager waren im Sommer 2015 von der Polizei in Gewahrsam genommen und befragt worden.

Ungeachtet des heftigen Widerstand versucht das US-Startup, die Franzosen mit einer neuen Werbekampagne von seinen Vorzügen zu überzeugen. Die Kampagne zeigt verschiedene Motive aus Uber-Fahrzeugen. (vbr)