EU-Staaten fordern Löschung und Sperrung von Terror-Webseiten

Der EU-Rat hält es für "angebracht", dass die Mitgliedsländer Webseiten entfernen oder blockieren lassen, die zu terroristischen Straftaten aufrufen. Illegale Eingriffe in IT-Systeme und Datenflüsse sollen als Terrorakte gewertet werden.

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Vorratsdatenspeicherung

(Bild: dpa, Felix Kästle)

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Die Innen- und Justizminister der EU haben sich am Freitag auf einen weitgehenden Entwurf für eine neue Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung verständigt. Damit wollen sie nicht nur schärfer gegen potenzielle Kämpfer vorgehen, die gezielt in Gegenden wie Syrien reisen, in denen sie terroristisch geschult werden könnten. Kriminalisiert werden soll in der gesamten Gemeinschaft auch, wer Dritten bei terroristischen Handlungen hilft, dazu aufruft oder einschlägige Versuche unternimmt.

Den Mitgliedsstaaten soll es nach dem Motto "Löschen und Sperren" zudem ermöglicht werden, Webseiten entfernen oder blockieren zu lassen, die öffentlich zu terroristischen Straftaten aufrufen. Dies sei nötig, um gegen die zunehmende Terrorwerbung im Internet vorzugehen. Die Maßnahmen müssten transparent, notwendig und verhältnismäßig sein sowie angemessene Schutzvorkehrungen enthalten, heißt es dazu. Von einer gesetzlichen Grundlage ist nicht ausdrücklich die Rede, obwohl dies im EU-Recht eigentlich so vorgesehen ist.

Illegale Eingriffe in IT-Systeme und Datenflüsse im Einklang mit der Richtlinie zu Angriffen auf Informationsanlagen möchte der Rat trotz all der damit verbundenen Abgrenzungsschwierigkeiten zu legitimen Sicherheitsprüfungen als Terrorakte gewertet und entsprechend scharf bestraft wissen. Keine Bestimmung der Richtlinie dürfe aber so interpretiert werden, dass die "Verbreitung wissenschaftlicher Informationen" und von Sicherheitshinweisen eingeschränkt werden solle. Auch die Freiheit, "radikale, polemische oder kontroverse Ansichten in der öffentlichen Debatte über sensible politische Fragen zu äußern", solle erhalten bleiben.

Der Rat versucht sich ferner erstmals an einer Definition einer "Terrorgruppe". Eine "formelle Rollenbeschreibung für ihre Mitglieder" soll demnach nicht vorhanden sein müssen. Die Beteiligten dürften sich aber auch nicht "zufällig" zusammengeschlossen haben, um sofort eine Straftat auszuführen. Alle EU-Länder sollen zudem einen breiten Werkzeugkasten für Strafverfolger bereithalten müssen, damit diese im Kampf gegen den Terror etwa Durchsuchungen sowie große und kleine Lauschangriffe nebst Telekommunikationsüberwachung durchführen, Videoaufnahmen machen und Finanzdaten analysieren können. Der Vorstoß geht nun ins EU-Parlament, das noch zustimmen muss. (axk)