Urhebervertragsrecht: Bundesregierung befürwortet verwässerte Reform

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem Urheber ihren Anspruch auf "angemessene Vergütung" besser durchsetzen können sollen. Er bleibt hinter dem ursprünglichen Plan des Justizministeriums zurück.

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Die Bundesregierung will, dass die Leistungen von Schriftstellern, Journalisten, Filmemachern, Designern, Drehbuchautoren, Komponisten und ausübenden Künstlern fairer bezahlt werden. Sie hat dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Reform des Urhebervertragsrechts auf den Weg gebracht, mit dem Kreative ihren theoretisch bereits bestehenden Anspruch auf "angemessene Vergütung" besser durchsetzen können sollen. Dem Plan nach erhalten Kreative etwa das Recht, ihr Werk nach zehn Jahren anderweitig zu vermarkten, wenn sie dem ersten Verwerter ein Exklusivrecht für eine Pauschalsumme eingeräumt haben.

Urheber sollen zudem ein einen Auskunftsanspruch über erfolgte Nutzungen ihrer Werke erhalten, um einfacher prüfen zu können, ob ihre bisherigen Vergütungen den Einnahmen der Verwerter entsprechen. Wie häufig ein Werk oder eine künstlichere Darbietung in Anspruch genommen wird, muss dem Vorhaben nach bei der Entlohnung künftig eine Rolle spielen. Das Bundeskabinett will zudem ein Verbandsklagerecht für Urheberverbände einführen. Diese könnten damit einfacher gerichtlich dagegen vorgehen, wenn Vertragsbestimmungen mit einzelnen Kreativen unterlaufen werden.

Der Vorstoß geht nicht so weit, wie es Bundesjustizminister Heiko Maas in seinem umstrittenen Referentenentwurf zunächst skizziert hatte. So wollte der SPD-Politiker Urhebern anfangs etwa schon nach fünf Jahren ein umfangreicheres Rückrufrecht für gewährte Lizenzen einräumen und Total-Buy-Out-Verträgen umfassender entgegenwirken. Der Sozialdemokrat gibt sich trotzdem zuversichtlich: auch der eingedampfte Entwurf sorge dafür, "dass sich Urheber und Verwerter wieder auf Augenhöhe begegnen". Bestehende Geschäftsmodelle würden nicht gefährdet.

Bei den Buchverlagen ist daher vorsichtig von einer "frohen Botschaft" aus Berlin die Rede, da "wesentliche Passagen" der ursprünglichen Initiative entschärft worden seien. Die "Initiative Urheberrecht" übt dagegen herbe Kritik: "Dieser Entwurf gibt den Urhebern Steine statt Brot", wetterte ein Sprecher der Vereinigung. "Die Regierung hat ihre Versprechungen großenteils nicht erfüllt, wenn dieser Entwurf Gesetz werden sollte." Es drohe eine "Mogelpackung". Der Vorstoß geht nun in den Bundesrat und den Bundestag. (mho)