Bundesrat meutert gegen Regierungsplan zum rascheren Breitbandausbau

Die Länderkammer fordert viele Korrekturen am Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem diese "digitale Hochgeschwindigkeitsnetze" voranbringen will. Die Kosten stünden nicht fest, Micro-Trenching sei gefährlich.

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Breitband-Internetversorgung

(Bild: dpa, Jens Büttner)

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Prinzipiell begrüßt der Bundesrat die Initiative der Bundesregierung, leistungsfähige Breitbandnetze flächendeckend rascher zur Verfügung zu stellen. Im Detail drängt die Kammer in einer am Freitag beschlossenen Stellungnahme aber auf umfangreiche Nachbesserungen an dem Vorhaben, wonach öffentliche Versorgungsnetzbetreiber wie Stadtwerke künftig Glasfaserkabel mitverlegen sollen, wenn sie neue Straßen bauen oder bestehende Strecken sanieren.

Der Bundesrat rügt, dass die mit dem Gesetzesauflagen verbundenen Kosten "bislang nicht hinreichend spezifiziert sind". Diese beträfen insbesondere die Straßenbauverwaltungen der Kommunen und der Länder. Die Bundesregierung müsse daher im weiteren Verfahren die zu erwartenden Ausgaben nachvollziehbar und detailliert einschätzen. Dies gelte auch für den weiteren Aufwand, um die geplanten Vorgaben zu erfüllen. So müssten etwa zusätzliche Daten für den umrissenen Infrastrukturatlas erhoben und vor Ort Untersuchungen bei Netzbetreibern durchgeführt werden.

Ferner widersprechen die Länder der Ansicht der Bundesregierung, dass sie selbst die erforderlichen Maßnahmen ergreifen müssten, um Genehmigungen für Bauarbeiten für Hochgeschwindigkeitsnetze innerhalb von vier Monaten abzuschließen. Derartig allgemeine Verfahrensregeln könne der Bund, der ausschließlich für den Telekommunikationsbereich zuständig sei, allein treffen, zumal er dies auch bei den ebenfalls betroffenen Eisenbahnanlagen, Autobahnen oder Bundeswasserstraßen tun müsse.

Mobilfunkmasten sollen dem Bundesrat zufolge zudem ausdrücklich nicht zu der technischen Infrastruktur gehören, die Dritte mitnutzen dürften. Derlei Anlagen einzubeziehen sei nicht nötig, "um einen effizienten und kontinuierlichen Netzausbau weiter zu verfolgen". Zudem stünden einem solchen Ansatz Sicherheitsbedenken entgegen.

Große Bedenken haben die Länder gegen das sogenannte Micro-Trenching, das die Regierung vorantreiben will. Dabei werden Telekommunikationsleitungen nur wenige Zentimeter tief verlegt, um teure Tiefbauarbeiten zu vermeiden. Für derlei Eingriffe fehlten "verbindliche technische Regelwerke", anhand derer die Nachhaltigkeit der Effekte auf die Verkehrsflächen verlässlich beurteilt werden könnten, moniert der Bundesrat. Zudem könne nur eine Verlegetiefe von 80 Zentimeter dafür sorgen, die Sicherheit der Leitungen selbst sowie die der dadurch fließenden Daten zu gewährleisten.

Geht es nach dem Bundesrat, soll der Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Versorgungsnetze die Mitbenutzung durch öffentliche Telekommunikationsnetze bei Eigenbedarf binnen eines Jahres kündigen dürfen. Das Gremium wirbt zudem für Flexibilität bei den Gründen, aus denen eine Inanspruchnahme abgelehnt werden kann. Dazu zählen sollen auch Bauvorhaben für Glasfasernetze mit "diskriminierungsfreien, offenen Netzzugang". Abmildern wollen die Länder die vorgesehene Pflicht, bei Bauarbeiten für Verkehrsdiensten nicht nur Leerrohre, sondern auch Glasfaserkabel mitverlegen zu lassen. Laut ihrem Votum sollen nur "geeignete passive Netzinfrastrukturen" berücksichtigt werden, soweit dafür ein konkreter Bedarf festgestellt worden und der Schritt zweckmäßig sei.

Gebäude, für die von 2017 an eine Baugenehmigung beantragt wird, müssten dem Gremium nach "intern bis zu den Netzabschlusspunkten mit hochgeschwindigkeitsfähigen passiven Netzinfrastrukturen" ausgestattet werden. Ausnahmen sollten in einer Verordnung festgelegt werden. Mitverlegungspflichten ins Blaue hinein dürfe es generell nicht geben. Vielmehr müsse vorab klar sein, dass es auch einen Betreiber für die Infrastrukturen gebe. (axk)