Medienanstalten wollen digitale Programmführer regulieren

Die Landesmedienanstalten wollen künftig auch elektronische Programmführer und Navigationshilfen auf Smart-TV-Geräten, Smartphones oder Set-Top-Boxen kontrollieren. Rundfunkangebote müssten dort überall chancengleich auffindbar sein.

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Internationale Funkausstellung

(Bild: dpa, Robert Schlesinger)

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Geht es nach den Medienanstalten der Bundesländer, werden "Benutzeroberflächen" audiovisueller Mediendienste bald strenger beaufsichtigt. Die für den Rundfunk zuständigen Regulierungsbehörden wollen elektronische Programmführer, Senderlisten und Navigationshilfen auf Smart-TV-Geräten, Mobiltelefonen oder Set-Top-Boxen unter ihre Fittiche nehmen. Ziel soll es sein, einen "chancengleichen, diskriminierungsfreien Zugang beziehungsweise eine von Vielfalt geprägte Auffindbarkeit von Rundfunkangeboten" zu gewährleisten.

Ihren Vorstoß haben die Aufseher in einem Positionspapier ihrer Direktorenkonferenz niedergeschrieben, das nun an die Bund-Länder-Kommission zur Plattformregulierung geht. Die Nutzeroberflächen könnten den Prozess der freien Meinungsbildung beeinflussen und müssten daher unabhängig reguliert werden. Derzeit würden nur Programmführer erfasst, die Netzbetreiber bereithielten.

Die Medienanstalten wollen Rundfunkanbietern gleiche Chancen beim Zugang zu Plattformen in der vernetzten Gerätewelt verschaffen. Dazu müssten die Auskunftsrechte der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) klarer gefasst und auf alle Verbreitungsformen ausgedehnt werden. Die Regulierer sprechen sich auch dafür aus, es Nutzern deutlich leichter zu machen, Probleme bei Auswahlmöglichkeiten von Benutzeroberflächen anzuzeigen. (vbr)