Berliner Datenschutzbeauftragte: Privatsphäre von Flüchtlingen stärken

Die neue Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk hat im Tätigkeitsbericht 2015 vor einem "Datenschutz 2. Klasse" für Asylbewerber gewarnt. Menschenrechte müssten auch Flüchtlingen unabhängig von ihrem Status zustehen.

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Berliner Datenschutzbeauftragte: Privatsphäre von Flüchtlingen stärken

(Bild: dpa / heise online)

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Es sei offenkundig, dass die große Zahl von Flüchtlingen in der Hauptstadt "zu erheblichen Problemen auch für den Datenschutz und die Privatsphäre geführt hat", ist im aktuellen Tätigkeitsbericht 2015 der Berliner Datenschutzbehörde nachzulesen. In "Massen- und Notunterkünften" sei es offenbar nicht möglich, Asylbewerbern einen "angemessenen Schutz" ihrer Privatheit zu gewähren. Dabei handle es sich aber um ein Menschenrecht, das auch Flüchtlingen "unabhängig von ihrem Status" zustehe. Die Betroffenen müssten daher "so schnell wie möglich" besser untergebracht werden.

Vorgestellt hat das über 200 Seiten lange Werk am Mittwoch die neue Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk. Der bis zum Jahresende gehende Berichtszeitraum falle aber noch in die Amtszeit ihres Vorgängers Alexander Dix, heißt es in der Publikation einschränkend. Derzeit ist unklar, ob die neue Juristin im Chefsessel andere Schwerpunkte setzen wird als der frühere Amtsinhaber. Unterschrieben hat sie den Band aber bereits.

Smoltczyk warnt so schon in der Einleitung, dass Flüchtlinge kein "Datenschutz 2. Klasse" zuteil werden dürfte. Auf Bundes- und auf Landesebene würden derzeit durch Gesetze rund um Asylverfahren Kompetenzen gebündelt und Aufgaben bei einzelnen Behörden konzentriert. Dies sei prinzipiell richtig. Gleichwohl müsse daran erinnert werden, dass der Gesetzgeber "auch bei der Verarbeitung von Daten der Flüchtlinge von den datenschutzrechtlichen Grundsätzen der Erforderlichkeit und Zweckbindung nicht abweichen darf".

Konkret mahnt Smoltczyk etwa zur Vorsicht, wenn in künftigen zentralen Datenbanken teils sensible Informationen etwa über den Gesundheitsstatus oder gar die Religionszugehörigkeit gespeichert werde. Letzteres sei zwar freiwillig, aber die Politik dürfe trotzdem nicht aus den Augen verlieren, dass im Anschluss "alle beteiligten Behörden" und deren berechtigten Bediensteten auf solche umfassenden Datenpools zurückgreifen dürften.

Ein eigenes Kapitel zu Flüchtlingen enthält der Bericht noch nicht, was sich im nächsten Jahr vermutlich anders darstellen wird. Schwerpunkte des Bands sind unter anderem Datenschutzprobleme bei Dating-Portalen, im vernetzten Auto und bei den Berliner Bäder-Betrieben, die per Chipkarte Kundenprofile erstellten und so den Schwimmer gläsern machten.

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(anw)