EU holt Meinungen zu Leistungsschutzrecht und Panoramafreiheit ein

Die EU-Kommission hat eine weitere Konsultation zur geplanten Urheberrechtsreform gestartet, in der es um ein mögliches Leistungsschutzrecht für Verleger im Netz und Fotos öffentlicher Bauwerke geht.

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Bevor es weitergeht mit der Copyright-Reform will die EU-Kommission erst einmal diverse Ansichten einholen

(Bild: EU-Kommission)

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Vor weiteren Schritten in der laufenden Copyright-Reform will die EU-Kommission Ansichten der Bürger zu zwei besonders umstrittenen Punkten einholen. Die Kommission erwägt zum einen, ein europäisches Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet nach deutschem oder spanischem Vorbild einzuführen und die nationalen Varianten so besser durchsetzbar zu machen. Nun will sie von möglichen Betroffenen und Beobachtern wissen, wie sich eine "Google-Steuer" auf Nutznießer wie Autoren und Online-Dienstleister bis hin zu den Verbrauchern auswirken könnte.

Weiter fragt die Kommission danach, ob der Rechtsrahmen für die "Panoramafreiheit" den geplanten digitalen Binnenmarkt behindern könnte. Nach der gegenwärtigen Copyright-Richtlinie dürfen Mitgliedstaaten Ausnahmen vom exklusiven Verwerterrecht festlegen, wonach etwa öffentliche Denkmäler, Gebäude oder Kunstwerke frei fotografiert oder gefilmt und privat oder gewerblich genutzt werden dürfen. Nicht alle EU-Länder nutzen diese Möglichkeit. Das EU-Parlament konnte sich voriges Jahr nicht darauf einigen, das Privileg verbindlich zu machen oder einzuschränken. Die Umfrage läuft nun bis zum 15. Juni 2016.

Die Kommission hat im Dezember ein Gerüst zur Urheberrechtsreform vorgelegt, das aber noch einige Lücken enthält. Einen Verordnungsentwurf für die zeitweilige Mitnahme von Online-Abos etwa für Streaming-Dienste in andere Mitgliedsstaaten hat sie bereits präsentiert, an einem umfassenderen Entwurf gegen Geoblocking feilt sie noch. Eine Konsultation dazu ist bereits beendet. Hingegen noch bis zum 15. April können Interessierte ihre Meinung zu bestehenden und potenziellen Regeln abgeben, mit denen Rechteinhaber Copyright-Ansprüche zivil- oder sogar strafrechtlich durchsetzen können sollen. Dazu gehört etwa der Auskunftsanspruch gegen Internetprovider, der häufig für Abmahnungen genutzt wird. Bürgerrechtler haben dafür eine Ausfüllhilfe bereitgestellt. (anw)