Vodafone: Bundesdatenschutzbeauftragte hält Infos zur "freiwilligen Vorratsdatenspeicherung" zurück

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat auf ein Informationsfreiheitsersuchen hin einen Bericht zu Kontrollbesuchen bei Vodafone nur mit geschwärzten Zahlen zur Datenspeicherung herausgegeben.

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Vodafone: Bundesdatenschutzbeauftragte hält Infos zur "freiwilligen Vorratsdatenspeicherung" zurück

(Bild: Europol)

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Details zur "freiwilligen Vorratsdatenspeicherung" bei Vodafone bleiben vorerst weiter geheim. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat sich der Argumentation des Düsseldorfer Telekommunikationskonzerns angeschlossen, dass es sich bei Informationen zur Speicherdauer von Verbindungs- und Standortdaten um Betriebs- beziehungsweise Geschäftsgeheimnisse handele. Das Recht auf Akteneinsicht werde dadurch beschränkt.

Der schleswig-holsteinische Piratenabgeordnete Patrick Breyer, der auch im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktiv ist, hatte einen Antrag auf Herausgabe eines Berichts von März 2012 zu Kontrollbesuchen der Datenschutzaufsicht bei Vodafone auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes gestellt. Das Papier gab die Behörde nun vor Kurzem aber nur in geschwärzter Fassung heraus, die heise online vorliegt. Gestrichen sind darin unter anderem sämtliche Zahlen zu den Speicherfristen der sogenannten Verkehrsdaten. Im Klartext ersichtlich ist nur, dass Vodafone "Rohdaten" von Kunden, die ausländische Netze genutzt haben, für sieben Tage aufbewahrt.

Bekannt ist bereits, dass viele Mobilfunkbetreiber Verkehrsdaten weitgehend ohne Anlass für bis zu sechs Monate sammeln, obwohl sie mit Voßhoffs Vorgänger Peter Schaar eine zweckbezogene siebentägige Frist ausgemacht hatten. Vodafone speichert demnach selbst bei Gesprächen im eigenen Netz Verbindungs- und Standortinformationen bis zu 180 Tage. Schaar hielt dies für rechtswidrig. Voßhoff geht dagegen Berichten zufolge davon aus, dass Kunden damit rechnen müssten, dass ihre Mobilfunkdaten im Zweifel bis zu einem halben Jahr vorgehalten werden.

Breyer interessierte sich mit seiner Anfrage insbesondere dafür, ob Vodafone Verkehrsdaten maximal sieben Tage speichert, um Störungen erkennen, eingrenzen und beseitigen zu können. Dies sieht ein Leitfaden vor, den Schaar und die Bundesnetzagentur 2012 herausgegeben haben. Die Regulierungsbehörde setzt die Vorgaben aber nicht durch: sie hat es laut Breyer abgelehnt, "Geldbußen gegen die illegal Daten sammelnden Anbieter zu verhängen" und die tatsächliche Speicherpraxis der Unternehmen publik zu machen. Breyer und anderen Bürgerrechtlern erscheint prinzipiell auch die Wochenfrist deutlich zu lang.

Hervor geht aus dem geschwärzten Bericht, dass Vodafone ein "180-Tage-Tool" verwendet, um Verkehrsdaten für Strafverfolgungsbehörden bereitzustellen. Der Name beziehe sich noch auf die vormals geltenden Regeln zur Vorratsdatenspeicherung von 2007, die das Bundesverfassungsgericht drei Jahre später kippte. Die "Speicherzeiten und der Umfang" der aufbewahrten Daten seien diesen "aktuellen Anforderungen angepasst" worden, heißt es in dem Prüfprotokoll.

Trotzdem schätzte Schaar das Werkzeug und die damit verknüpfte "Doppelung der Datenbestände" als "grundsätzlich problematisch" ein. Mittlerweile hat der Bundestag neue Vorgaben zu einer verkürzten Vorratsdatenspeicherung beschlossen, gegen die allerdings wieder Verfassungsbeschwerden und sonstige Klagen anhängig sind.

Breyer hat am Wochenende Widerspruch gegen den Bescheid der Bundesdatenschutzbehörde eingelegt. Er besteht weiter auf Auskunft über Art, Umfang und Zweck der von Vodafone verarbeiteten personenbezogenen Daten. Dass der Konzern einen "wirtschaftlichen Schaden" nach sich ziehen und im Wettbewerb benachteiligt werden könnte, was Voßhoff anerkannt hatte, sei "nicht ersichtlich". Es bestehe der "begründete Verdacht, dass Vodafone gegen die datenschutzrechtlichen Löschungsvorschriften verstoßen und eine Ordnungswidrigkeit begangen hat". Ein "schutzwürdiges Interesse an Geheimhaltung" der begehrten Informationen bestehe nicht. (anw)