Bundestag beschließt "Zwangsbeglückung" mit intelligenten Stromzählern

Das Parlament hat einen Gesetzentwurf zur "Digitalisierung der Energiewende" verabschiedet. Smart Meter sollen flächendeckend in Firmen und Haushalte einziehen.

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Smart Meter
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Mit den Stimmen der großen Koalition hat der Bundestag am Donnerstagabend einen Gesetzentwurf befürwortet, mit dem intelligente Messsysteme nebst zugehöriger Gateways bis 2035 in mehreren Stufen in hiesigen Betrieben und Heimen installiert werden sollen. Die Parlamentsmehrheit sprach sich dabei für das umstrittene Regierungsvorhaben zur "Digitalisierung der Energiewende" in geänderter Form im schwarz-roten Sinne aus. Linke und Grüne votierten gegen die Initiative.

Größere Verbraucher ab 7 kW installierter Leistung und Betreiber von Erzeugungsanlagen wie Photovoltaik-Systemen zwischen 7 und 100 kW sieht der Bundestag von 2017 an in einer Vorreiterrolle, wenn es darum geht, "Smart Meter" ins Feld zu bringen. Der "haushaltsnahe Bereich" soll ab 2020 bei einem Jahresverbrauch von über 6000 kWh an "mit einem verpflichtenden Einbau" folgen. Dies trifft durchschnittlich für einen Haushalt mit fünf oder mehr Personen zu.

Branchenzusammenschlüsse wie der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) oder der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatten im Vorfeld vor einem solchen Schritt gewarnt, da dieser die Kosten für den weit gefassten Kreis von Betroffenen unnötig in die Höhe treibe.

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Kleinere Heime sollen später mit intelligenten Zählern nachgerüstet werden. Netzbetreiber dürfen aber auch schon zeitnah Haushalte in Eigenregie mit intelligenten Zählen ausstatten, sodass Kritiker eine "Zwangsbeglückung" der Verbraucher befürchten. Der Bereich Elektromobilität soll prinzipiell ebenfalls eingeschlossen werden. Vorschriften, wie Zählpunkte konkret ausgestattet sein müssen, gibt es aber nur für "ortsfeste" Installationen.

Im Streit um die Verbrauchsdaten, die Smart Meter deutlich genauer und ständig messen können als herkömmliche Zähler, hat sich der Gesetzgeber freizügig erwiesen: Neben den vier großen Übertragungsnetzbetreibern bekommen auch kommunale Energieversorger wie Stadtwerke mit mehr als 100.000 angeschlossenen Kunden die begehrten Informationen frei Haus, mit denen sich umfangreiche Nutzungsprofile erstellen lassen: die größeren Verteilnetzbetreiber erhalten am Folgetag automatisch Messdaten im 15-Minuten-Abstand.

Datenschützer hatten sich gegen eine solche zusätzliche "Datendrehscheibe" ausgesprochen. Die Schutzprofile und technischen Richtlinien für intelligente Zähler des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sehen eigentlich auch vor, Messinformationen "nur anonymisiert, pseudonymisiert oder aggregiert" an "möglichst wenige Stellen" übermittelt werden dürfen.

Der Linke Ralph Lenkert rügte, dass die Koalition einen bereits schlechten Entwurf noch weiter verschlechtert habe. Von 2020 an bekämen die meisten Mieter einen Smart Meter eingebaut und müssten dafür bezahlen. Tragisch sei, dass es nicht einmal lastabhängige Tarifangebote für Privatkunden gebe. Für ein verbessertes Netzmanagement sei das Verbrauchersegment unerheblich. Das Gesetz sei auch aufgrund der damit verknüpften Datensammelei "mehr als mangelhaft". Julia Verlinden von den Grünen beklagte, dass Schwarz-Rot den falschen Weg eingeschlagen habe. Vor allem für kleinere Verbraucher schaffe die Initiative keine Nutzen.

Es sei ein "schwieriges Unterfangen" gewesen, "da etwas Vernünftiges herauszuholen", gab der CDU-Digitalpolitiker Jens Koeppen zu. Smart Meter hätten nun auf jeden Fall einen höheren IT-Sicherheitsstandard als EC-Karten, aber "wir dürfen uns nicht mit dem Datenschutz immer selbst auf der Bremse stehen". Jeder der Betreiber bekomme die Verbrauchsinformationen, die er für seine gesetzlichen Zwecke benötige.

Johann Saathoff betonte für die SPD, dass die alte, "unkommunikative" Technik der Drehstromzähler endlich durch eine neue digitale Generation abgelöst werden müsse, auch wenn sich Dienste dafür erst langsam entwickelten.

[Update v. 14.01.2020, 11:39 Uhr]: Leistungsangaben bei Photovoltaik-Anlagen korrigiert. (kbe)