BND-Reform: Bundesregierung befürwortet großflächige Internetüberwachung

Der BND soll das Netz umfassender ausspionieren und Daten aus ganzen Telekommunikationsnetzen mit Auslandsverkehren auch im Inland abschnorcheln dürfen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett befürwortet.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 251 Kommentare lesen
BND-Reform: Bundesregierung befürwortet großflächige Internetüberwachung

(Bild: Bjs, CC BY-SA 4.0)

Lesezeit: 4 Min.
Inhaltsverzeichnis

"Historisch betrachtet sind alle größeren Geheimdienstaffären in der Bundesrepublik zugunsten der Dienste ausgegangen", weiß der Geschichtswissenschaftler Josef Foschepoth. Die Bundesregierung schickt sich an, dies auch für den NSA-Skandal wahr werden zu lassen, und will umstrittene, bislang größtenteils als rechtswidrig erachtete Praktiken des Bundesnachrichtendiensts (BND) legalisieren.

Laut einem Gesetzentwurf zur "Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung", den das Bundeskabinett am Dienstag auf den Weg gebracht und über den sich die Koalition im Prinzip bereits verständigt hat, soll der BND das Internet schier im NSA-Stil überwachen dürfen.

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Die Bundesregierung will den Diensten erlauben, aus internationalen Telekommunikationsnetzen abgefischte Datenbestände mit Selektoren zu durchsuchen, Verbindungs- und Standortdaten sechs Monate auf Vorrat zu speichern und mit bislang "unbekannten Anschlusskennungen" abzugleichen sowie Informationen mit ausländischen Geheimdiensten etwa über "gemeinsame Dateien" auszutauschen – teils sogar automatisiert. Die Rede ist davon, die "bestehende Rechtslage präzisieren" und erweitern zu wollen, wie sich dies der scheidende BND-Chef Gerhard Schindler gewünscht hatte.

Konkret geht es beispielsweise um die Spionage an Netzknoten wie dem Frankfurter De-Cix. Bisher setzt der BND dabei Anordnungen nach dem sogenannten G10-Gesetz als Türöffner ein, auf deren Basis Bundesbürger überwacht werden dürfen, um auch an die begehrten "Routineverkehre" alias "Ausland-Ausland-Kommunikation" zu kommen. Die Mainmetropole und die dort verteilten De-Cix-Server erklärte der Bundesnachrichtendienst so kurzerhand zum "virtuellen Ausland". Ähnlich ging er bei der Operation Eikonal an einem Netzknoten der Deutschen Telekom vor und leitete die erhobenen Inhalts- und Metadaten zum Teil an die NSA weiter.

Die Bundesregierung will nun klarstellen, dass der BND auch "vom Inland aus mit technischen Mitteln Informationen einschließlich personenbezogener Daten aus Telekommunikationsnetzen, über die Telekommunikation von Ausländern im Ausland erfolgt, erheben und verarbeiten" können soll. Die Formulierung bezieht sich laut Telekommunikationsgesetz auf "die Gesamtheit von Übertragungssystemen" von Telekommunikationsanbietern, nicht mehr etwa nur auf einzelne Glasfaserstrecken oder sonstige Kabelverbindungen wie bisher. Im globalen Internet mit IP-Verkehren zwischen inländischen und ausländischen Inhalten unterscheiden zu wollen, macht freilich wenig Sinn.

Die Befugnis soll etwa schon greifen, wenn der Geheimdienst mit den Daten "frühzeitig Gefahren für die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland erkennen und diesen begegnen" könnte. Der BND soll zudem an die Netze heran dürfen, um die "Handlungsfähigkeit" der Nation zu wahren oder "sonstige Erkenntnisse" von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung zu gewinnen.

Herausfiltern müsste der Auslandsdienst dem Entwurf zufolge "Daten aus Telekommunikationsverkehren von deutschen Staatsangehörigen, von inländischen juristischen Personen oder von sich im Bundesgebiet aufhaltenden Personen". Vom Vorhaben der Koalition, ein "Ausspähen unter Freunden" zu untersagen, ist wenig geblieben. Wie bei individuellen G10-Anordnungen gegen Bundesbürger dürfte der BND auch in der EU abhören, wenn etwa Gefahren eines bewaffneten Angriffs oder eines internationalen terroristischen Anschlags hierzulande sowie Proliferation, Geldwäsche oder andere Straftaten organisierter Kriminalität drohen.

Die umfassenden Kompetenzen sollen auch gelten, wenn die Cybersicherheit unterwandert werden könnten. Schnüffeln unter Freunden dürfte der BND zudem weiter, um "ausschließlich Daten über Vorgänge in Drittstaaten" zu sammeln, die von besonderer Relevanz für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sind. Wirtschaftsspionage soll untersagt werden. Anders als bisher müsste das Kanzleramt auf Antrag des BND-Präsidenten oder eines Vertreters die Spionage in internationalen Telekommunikationsnetzen künftig anordnen und die Kooperation mit ausländischen Partnern genehmigen. Die geplante Reform kostet dem Papier nach mindestens rund 6,5 Millionen Euro.

Mit der Initiative soll auch die Geheimdienstkontrolle generell verbessert werden. Ein "unabhängiges Gremium", das unter anderem aus zwei Richtern und einem Bundesanwalt am Bundesgerichtshof besteht, wird dem Willen der Regierung nach der bestehenden parlamentarischen Kontrollinstanz demnächst unter die Arme greifen. Die Aufpasser können dem Papier nach jederzeit die vom BND eingesetzten Selektoren überprüfen.

Der Entwurf geht nun in den Bundesrat und den Bundestag, wo er möglichst rasch behandelt werden soll. Den für 2017 geplanten Abschlussbericht des NSA-Untersuchungsausschusses, der dem BND seit zwei Jahren auf den Zahn fühlt und dabei schon zahlreiche Missstände ausfindig gemacht hat, will Schwarz-Rot nicht abwarten. (mho)