Google: Wirbel um "private Vorratsdatenspeicherung" mit Android

Die Datenschutzerklärung Googles sorgt für neuen Ärger, da der Konzern damit über seine Mobilplattform umfassende Profile von Handynutzern erstellten könnte. Experten warnen vor einer möglichen Straftat.

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Telefonieren

(Bild: dpa, Sebastian Kahnert/Symbolbild)

Lesezeit: 4 Min.
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Google lässt sich in seiner umstrittenen Datenschutzerklärung von Android-Nutzern das Recht einräumen, umfangreiche Informationen über den Gebrauch ihrer Smartphones zu erfassen. Dazu gehören angewählte "Telefonnummern, die Anrufernummer, Weiterleitungsnummern, Datum und Uhrzeit von Anrufen, Dauer von Anrufen, SMS-Routing-Informationen und Art der Anrufe", was bei mobilsicher.de Alarm auslöste. Sie befürchten, dass der Internetkonzern mit dem Vorbehalt eine riesige "private Vorratsdatenspeicherung" durchführt.

Welche Informationen Google tatsächlich erfasst und weiterleitet, konnten die Redakteure noch nicht feststellen, da die Daten vor dem Versenden verschlüsselt werden. Sie haben nach eigener Aussage aber herausgefunden, dass Android-Geräte "in direktem zeitlichen Zusammenhang mit Anrufen Kontakt zu Googles Servern aufnehmen".

Die Kalifornier gingen nach eigener Aussage davon aus, die genannten Informationen sammeln und verarbeiten zu dürfen, da die Nutzer in die Datenschutzerklärung eingewilligt hätten. Falls der Konzern alle darin eingeräumten Rechte tatsächlich in Anspruch nehme, würden sogar die Telefonnummern und andere Kommunikationsdaten von Festnetznummern und Mobiltelefonen mit anderen Betriebssystemen erfasst, sobald von dort aus ein Android-Gerät angerufen werde.

Das Unternehmen selbst hat auf Anfragen von heise online, was genau mit den erhobenen Daten geschieht und wie lange diese gespeichert werden, bislang keine Auskunft gegeben. Man prüfe gerade die Fakten, hieß es. Klar ist: Mit den beschriebenen Informationen ließen sich detaillierte Profile und Netzwerkstrukturen erstellen, ein Opt-out ist kaum praktikabel.

Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte den bisherigen Befund gegenüber mobilsicher.de scharf. Er könne weder eine gesetzliche Befugnis für Internetfirmen erkennen, Verbindungsdaten umfassend in dem umrissenen Stil zu verarbeiten, noch eine entsprechende "wirksame Einwilligung". Dazu sei die Datenschutzerklärung zu unklar. Ferner erfolge diese nicht freiwillig, da man ohne das abgerungene Einverständnis sein Smartphone nicht zum Telefonieren nutzen könne. Völlig unmöglich sei es, im Namen Dritter einzuwilligen, dass auch deren Daten übertragen und verwendet würden.

Sollte Google tatsächlich sämtliche Verbindungs- und Standortdaten, die beim Telefonieren anfallen, sammeln und nutzen, würde dies Schaar zufolge gegen die Datenschutzvorschriften verstoßen. Gegebenenfalls könnte "sogar eine Straftat vorliegen", wenn der Konzern das Fernmeldegeheimnis verletzte. Zudem wäre zu klären, "inwieweit eine unzulässige Datenverarbeitung mit Gewinnerzielungsabsicht hinter dem Rücken des Betroffenen vorliegt".

Der einstige staatliche Kontrolleur sieht die Kalifornier in der Pflicht, die Lage rasch vollständig aufzuklären um den Vorwurf eines "enormen Vertrauensbruchs" aus der Welt zu schaffen. Der Fall könnte auch das laufende Kartellrechtsverfahren der EU-Kommission gegen Google befeuern.

Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar erklärte, dass noch nicht klar sei, welche Aufsichtsstelle die Sache prüfen müsse. Prinzipiell sei die Bundesdatenschutzbehörde für Telekommunikationsfragen zuständig. Caspar warnte allgemein: "Wer Google-Produkte wie Android nutzt, muss in Kauf nehmen, dass eine umfassende Datenerhebung der Nutzung der verschiedenen Google-Dienste erfolgt und diese Daten diensteübergreifend zusammengeführt werden." Daten- und Verbraucherschützer gehen seit Längerem gegen Klauseln in der Datenschutzerklärung des Suchmaschinenriesen vor.

[Update: 02.07.2016, 12:05 Uhr]:
Ein Google-Sprecher wies den Vergleich mit der Vorratsdatenspeicherung am Samstag gegenüber heise online entschieden zurück: "Wie wir in unserer Datenschutzerklärung deutlich machen, verwenden wir Daten, um unsere Dienste zu verbessern und ihre Funktion und Sicherheit zu gewährleisten. So bietet beispielsweise die Google Telefon-App auf Nexus- und Android-One-Geräten einen Service, der unbekannte geschäftliche Telefonnummern für den Nutzer identifiziert (Anrufer-ID). Um es ganz klar zu sagen: Wir speichern Informationen zu Telefonanrufen nur dann, wenn Google-Apps und -Dienste verwendet werden. Anrufdaten werden keineswegs automatisch von Google gesammelt, nur weil man Android nutzt."

[Update: 04.07.2016, 13:00 Uhr]
Gegenüber heise online hat Google eine mehrdeutige Passage der vorigen Erklärung präzisiert. Demnach geht es nicht darum, ob auf einem Android-Gerät eine Google-App installiert ist, sondern welche für die Kommunikation genutzt wird. (mho)