E-Government: Bundesregierung geht dem Zwang zur Schriftform an den Kragen

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf befürwortet, mit dem es eigenhändig unterzeichnete Erklärungen im Verwaltungsrecht weitgehend unnötig machen will. 464 Gesetze und Verordnungen sollen geändert werden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 43 Kommentare lesen
E-Government: Bundesregierung geht dem Zwang zur Schriftform an den Kragen

(Bild: c't)

Lesezeit: 2 Min.

Die Bundesregierung will der Bürokratie im Verwaltungswesen weiter den Kampf ansagen und die digitale Behörde beflügeln. Sie hat dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem "verzichtbare Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes" abgebaut werden sollen. Insgesamt 464 verwaltungsrechtliche Rechtsvorschriften in 68 Gesetzen und 114 Verordnungen will das Bundeskabinett anpassen und auf elektronische Verfahren umstellen.

Das Schriftformerfordernis soll in 47 Rechtsakten ersatzlos gestrichen werden. Das Verfahren könnte dann mündlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch beschritten werden. In 417 weiteren Vorschriften soll künftig neben der herkömmlichen Unterschrift ein vergleichbares elektronisches Verfahren zulässig werden.

Konkret in Frage kommen derzeit nach dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung die qualifizierte elektronische Signatur, die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises (eID) oder ein elektronisches Dokument per De-Mail. Daneben könnten künftig auch weitere Verfahren für einen "sicheren Identitätsnachweis" als Schriftformersatz zugelassen werden.

Konkret soll es möglich werden, etwa die Zulassung zur Handwerksmeisterprüfung elektronisch zu beantragen oder sich digital über Lärmschutzwälle zu beschweren. Die Palette der aufgeführten zu ändernden Regelwerke reicht vom E-Government-Gesetz selbst über das Bundesbeamtengesetz und die Auslandsreisekostenverordnung bis hin zur Donauschifffahrtspolizei- oder Luftsicherheits-Schulungsverordnung.

Noch nicht dabei sind die Vorschriften zur An- oder Abmeldung in einer Wohnung, sodass hier vorläufig weiterhin der Gang zur Behörde erforderlich bliebe. Die entsprechenden Auflagen hatte die Regierung zunächst Anfang Juli in einem Bericht als ersetzbar bezeichnet. Der aktuelle Gesetzentwurf soll die Ergebnisse der Untersuchung größtenteils umsetzen. (anw)