"Die sichtbare Hand": Wie die EU-Kommission den sicherheitsindustriellen Komplex nährt

Die Bürgerrechtsorganisation Statewatch analysierte, wie die EU-Verwaltung Sicherheits- und Rüstungsfirmen den Binnenmarkt erschließt und dabei Überwachungsprojekte fördert. Grundrechte und ethische Überlegungen geraten dabei oft ins Hintertreffen.

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In der EU müssen Sicherheits- und Rüstungsfirmen nicht so sehr auf die Kräfte des Marktes bauen, um zu wachsen. Vielmehr haben staatliche Stellen von sich aus ein großes Verlangen, den Sektor nach vorn und dabei großflächige Überwachungsprojekte an den Start zu bringen. Die Grundrechte und ethische Überlegungen geraten dabei aber oft ins Hintertreffen. Dies ist das Kernergebnis einer am Dienstag veröffentlichten Analyse der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch mit dem Titel "Die sichtbare Hand" zur sicherheitsindustriellen Förderpolitik der EU.

2012 argumentierte die EU-Kommission laut dem Bericht, den der Statewatch-Forscher Chris Jones erstellt hat, dass eine "wettbewerbsstarke" europäische Sicherheitsindustrie die "conditio sine qua non" für eine gangbare europäische Sicherheitspolitik und für wirtschaftliches Wachstum generell sei. Dies sei in einem Arbeitspapier für einen einschlägigen Aktionsplan nachzulesen gewesen.

Interessanterweise haben der Untersuchung nach mehrere Forschungsinstitute im Auftrag der Kommission schon in einer Studie zu den verschwimmenden Linien zwischen Sicherheit und Verteidigung 2010 von der anderen Seite her in ähnlichen Worten konstatiert, dass Firmen des sicherheitsmilitärischen Komplexes die Entwicklung eines öffentlichen "Sicherheitsmarkts" in der EU als "nötige Bedingung" dafür erachteten, "profitable Geschäfte" erreichen zu können.

Die EU-Initiativen im Sicherheitsbereich seien weit gestreut, kreuzten sich aber häufig mit den Interessen der Rüstungs- und Überwachungsindustrie, folgert Jones. Beide Seiten seien dafür, Werkzeuge für das massenhafte Datensammeln und vorausschauende Analysen im Stil von "Predictive Policing" sowie EU-weite Überwachungssysteme und -datenbanken zu entwickeln, die Biometrie in möglichst allen Lebensbereichen einzusetzen sowie die staatliche Verwaltung und die private Wirtschaft enger zu verzahnen.

Mit dem Aktionsplan habe sich die Kommission dafür ausgesprochen, einen "echten Binnenmarkt" für die europäische Sicherheitsindustrie zu schaffen, hält Jones fest. Als Königsweg dazu habe die Kommission die regulatorische Harmonisierung sowie die technische Standardisierung und Zertifizierung ausgemacht. Zum Einsatz seien diese Instrumente etwa bei der Aus- und Aufrüstung von Flughäfen mit neuen Körper- alias Nacktscannern oder Alarmsystemen gekommen.

Weiter gehe es darum, "Synergien zwischen der Sicherheit im Zivilsektor und der Verteidigungsforschung" herzustellen, schreibt Jones. Die Versuche, den Markt zu beeinflussen, gingen bis hin zum Aufkauf von Techniken und Lösungen, bevor diese überhaupt eine kommerzielle Reife hätten. Dies sei etwa bei Grenzkontrollsystemen der Fall gewesen. Dazu kämen immer wieder spezielle Förderfonds.

Die Haftung für fehlerhafte Produkte werde auch eingeschränkt, falls diese etwa im Anti-Terror-Kampf versagen sollten. Applaus von industriellen Lobbygruppen wie der Europäischen Organisation für Sicherheit (EOS) für derlei Schritte sei vorprogrammiert.

Die Kommission wirbt der Untersuchung nach zwar auch dafür, die "gesellschaftliche Dimension" zu beachten, Sicherheitstechnologien also auch mit den Grundrechten in Einklang zu bringen. Der Einbau etwa von Datenschutz in die Technik gemäß dem "Privacy by Design"-Ansatz bleibe aber freiwillig und könne so leicht beiseite geschoben werden. Die EOS spreche hier nur von unerwünschten Restriktionen.

Insgesamt hängt die europäische Sicherheitsindustrie Jones zufolge weitgehend am staatlichen Tropf, Sie wolle mit neuen millionenschweren Initiativen der Kommission etwa zur Cybersicherheit bei Laune und am Leben erhalten werden.

Die weitere Entwicklung auch von Jobs und Wachstum in diesem Sektor falle oft zusammen mit dem Verkauf "potenziell hoch-repressiver Werkzeuge und Systeme an Staaten sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU". Dies dürfe nicht als Selbstzweck angesehen werden, da sonst "fundamentale Fragen" zu allgemeinen Prioritäten nicht beantwortet und die Grundrechte nicht beachtet würden. Bereits 2006 hatte Statewatch in einem anderem Bericht herausgearbeitet, wie die EU Big Brother "munitioniert". (jk)