Rheinland-Pfalz: Kein Maulkorb mehr für Behörden auf Facebook und Twitter

Öffentliche Stellen in Rheinland-Pfalz dürfen künftig unter Auflagen mit Nutzern in sozialen Medien direkt kommunizieren, hat der Landesdatenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann in einem Handlungsrahmen klargestellt.

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Facebook und Twitter

(Bild: dpa, Uwe Zucchi)

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Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann lockert die Zügel für die öffentliche Verwaltung in sozialen Netzwerken. Vertreter von Ämtern und Behörden des Landes können von Donnerstag an mit Nutzern ihrer Angebote etwa auf Facebook oder Twitter unter gewissen Umständen direkt in Kontakt treten, also etwa "auf aktuelle Geschehnisse und Gefahrenlagen hinweisen, auf Kommentare und Fragen antworten und Kommunikation moderieren". Dies geht aus dem frisch überarbeiteten Handlungsrahmen der Aufsichtsinstanz "zur Nutzung Sozialer Medien durch öffentliche Stellen" hervor.

Bisher durften rheinland-pfälzische Behörden in sozialen Netzwerken zwar eigene Profile anlegen, aber nicht auf Usereingaben reagieren. Vergleichbare beziehungsweise strengere Regeln gibt es hierzulande nur in Schleswig-Holstein, wo sich das Unabhängige Landesdatenzentrum seit vielen Jahren aufgrund massiver Bedenken rund um die Privatheit der Nutzer einen mittlerweile auch gerichtlich ausgetragenen Kampf mit Facebook liefert. Der Streit über Fanseiten von Ämtern und Unternehmen bei dem "Datenkraken" hat inzwischen den Europäischen Gerichtshof erreicht.

Kugelmann räumt in dem Papier ein, dass "Social-Media-Dienste" aus Nutzerperspektive "schwer durchschaubar und aus rechtlicher Sicht häufig problematisch" seien. Die Verantwortlichkeit für personenbezogene Daten stehe bei außereuropäischen Plattformbetreibern "mit den Vorgaben des Telemediengesetzes nicht im Einklang", grundlegende Rechtsfragen seien noch nicht geklärt.

Angesichts solcher Defizite sollten öffentliche Stellen ihre Angebote in sozialen Netzwerken "auf Datensparsamkeit" ausrichten und Nutzer eigenständig etwa auf Transfers persönlicher Informationen ins Ausland und mögliche Widerspruchsmöglichkeiten hinweisen, heißt es in dem Leitfaden allgemein. Behörden müssten zudem ein Nutzungskonzept erstellen und darin darlegen, weshalb der Verzicht auf Social-Media-Angebote ihre Aufgabenerfüllung beeinträchtigen würde. Diese Ausführungen würden "stichprobenartig" überprüft.

Zentrales Element der neuen Erlaubnis ist zudem ein "Cross-Media-Gebot". Die Behörde muss demnach beim Kontakt mit Nutzern in sozialen Netzwerken auf bestehende alternative Informations- und Kommunikationswege aufmerksam machen, also etwa auf eigene E-Mail-Adressen oder die institutionelle Webseite. Damit soll klargestellt werden, dass die sozialen Medien nur eine von verschiedenen Optionen sind, um mit dem jeweiligen Einrichtung in Kontakt zu treten. Kein Bürger dürfe sich gezwungen sehen, etwa Facebook zu verwenden. Sensible Daten wie Zeugnisse, Lebensläufe oder Lohnabrechnungen müssten generell außen vor bleiben. (axk)