Finanzstaatssekretär: Steuerfreies Internet kann es nicht geben

Manfred Overhaus aus dem Bundesfinanzministerium drängt auf internationale Regeln für die Besteuerung digitaler Güter.

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Viel Erfreuliches konnte Manfred Overhaus, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, am gestrigen Mittwochabend auf dem Internationalen Pressekolloquium der Deutschen Telekom dem Internet abgewinnen: Es helfe bei der Entwicklung der Demokratie durch die Förderung der Meinungsvielfalt – auch wenn diese staatlich nicht mehr zu kontrollieren sei. Doch damit war Overhaus auch schon an einem wunden Punkt des globalen Datennetzes angelangt: "Eine der Gefahren des Internet liegt in der guten Möglichkeit, die Umsatzsteuer zu umgehen", ärgert sich der Staatskassenwart. Auch wenn es sich dabei beim heutigen Stand des E-Commerce "erst um ganz geringe Beträge" handle.

Overhaus forderte daher "international abgestimmte Regeln", um die virtuellen Steueroasen auszutrocknen. "Aber keine Angst", versuchte er die Teilnehmer des Vortragsabends zu beruhigen, "es geht nicht um neue Steuern, sondern um die Anwendung des bestehenden Steuerrechts." So gebe es keinen Grund, für einen PC keine Steuer zu zahlen, nur weil ihn jemand übers Netz bestelle. "Ein steuerfreies Internet", machte der Staatssekretär unmissverständlich klar, "kann es nicht geben."

Schwierigkeiten räumte Overhaus allerdings bei der Besteuerung von digitalen Gütern ein, die vollständig über das Netz abgewickelt werden und keine "Auslieferung" durch den Paketdienst erfordern. "Es ist schwer, den Download von Musikstücken zu erfassen", kommentierte der Finanzwächter. "Diese Frage müssen wir langsam angehen."

Bisher haben Politiker weltweit keine durchsetzbare Lösung für die Besteuerung digitaler Konsumgüter gefunden. Die Europäische Kommission hat zwar im Sommer einen Regelungsvorschlag vorgestellt. Doch der wird wegen seiner verworrenen Mixtur aus Bestimmungs- und Ursprungslandsprinzip sowie einer zusätzlichen Trennung zwischen Firmen- und Privatkunden von Experten abgelehnt. Dass sich sogar Anbieter digitaler Musik oder Filme aus Drittländern, die Kunden innerhalb der EU bedienen, für ihre Umsätze mit Privatverbrauchern in einem Land der Union registrieren lassen müssen, dürfte sich in der Praxis wohl als Makulatur erweisen.

Die USA haben angesichts der Probleme ein Moratorium für E-Steuern erlassen: Elektronische Transaktionen sind demnach bislang von der Mehrwertsteuer freigestellt. Doch in diesem Jahr steht eine neue Verhandlung des Moratoriums an. (Stefan Krempl) / (jk)